
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG) erlegt ab 2022 nicht nur Händlern, sondern auch Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern zusätzliche Rücknahmepflichten auf. Worauf sich der Handel einstellen muss, erläutert Rechtsanwalt Martin Krings.
Von Martin Krings, B.A. Senior Associate Rechtsanwalt
Digital Markets Act, Digital Service Act oder New Deal for Consumers - zurzeit wird viel über die großen neuen Gesetzesinitiativen auf Europaebene gesprochen, die teils gravierende Auswirkungen für den E-Commerce haben. Daneben finden "kleinere Nischengesetze", wie das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG), das vor Kurzem Bundestag und Bundesrat passierte, kaum Beachtung.
Das ist fatal, denn was viele nicht wissen: Neben Supermarktbetreibern werden nun auch Online-Marktplatzbetreibern und Fulfillment-Dienstleistern strafbewehrte Pflichten auferlegt. Die Verpflichtungen von Online-Händlern werden deutlich ausgeweitet.
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