Viele Online-Weinhändler versenden Wein, ohne das Alter des Bestellers oder Empfängers gründlich zu prüfen. Das könnte sich aufgrund eines Gerichtsurteils bald ändern.
Aktuell bewegen sich Winzer mit Online Shop und Online-Weinversender in einer Grauzone. Denn viele versenden Wein, ohne zu prüfen, ob der Besteller und der Empfänger schon das Mindestalter erreicht haben. Ein noch recht junges Urteil des Landgerichts Bochum vom Januar 2019 könnte das ändern und sorgt für Unruhe im Online-Weinhandel.
Das Landgericht Bochum hatte entschieden, dass die Vorschrift des Paragrafen 9 des Jugendschutzgesetzes auch für den Versandhandel von alkoholischen Getränken gilt. Bislang verließen sich Online-Weinhändler auf ein Urteil des Landgerichts Koblenz aus dem Jahr 2007, wonach die im Gesetzestext verwendete Formulierung "sonst in der Öffentlichkeit" nicht für den Online-Handel gilt und deshalb das Alter beim Kauf und beim Versand nicht geprüft zu werden braucht.
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