
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Genehmigung der Bundesnetzagentur für eine Briefportoerhöhung für die Deutsche Post als rechtswidrig eingestuft und aufgehoben. Geklagt hatte ein Logistik-Verband - nicht zum ersten Mal.
Mit Urteil vom 17. August 2022 hat das Verwaltungsgericht Köln die von der Bundesnetzagentur genehmigte Portoerhöhung für die Post für die Jahre 2019 bis 2021 aufgehoben. Konkret ging es um das Porto für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK) hat die Post auf diese Weise ungerechtefertigt einen Gewinn von 450 Millionen Euro erzielt.
Geklagt hatte neben dem BIEK auch die deutsche Rentenversicherung und die Bundesanwaltskammer. Auch private Postbriefkonkurrenten wie Arriva, Postcon, PIN und Letterei hatten sich an der Klage beteiligt.
Zweifel an der Angemessenheit
Das Gericht hob die Genehmigung für die Portoerhöhung auf, weil es Zweifel an der Angemessenheit hatte. Grundsätzlich muss die Bundesnetzagentur der Post Tariferhöhungen genehmigen - und sie muss dabei darauf achten, dass diese Erhöhungen auch angemessen sind. Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, hatte die Bundesnetzagentur dazu aber nur die Kostenstruktur der Post überprüft und nicht die des Wettbwerbsumfeldes.
Es ist nicht das erste Mal, dass der BIEK gegen Gebührenerhöhungen bei der Post vorgeht. Bereits 2020 hatte der Verband eine Erhöhungsgenehmigung von 2015 erfolgreich angefochten.
Keine Entlastung für normale Kunden
Konkrete Folgen für Post-Kunden hat das Urteil erst einmal nicht. Nur die Prozessbeteiligten könnten jetzt theoretisch von der Post zu viel bezahlte Gebühren zurückfordern.