
Am 1. Januar hat Großbritannien den Austritt aus der EU endgültig vollzogen. Für Händler, die aus UK Waren beziehen oder sie dorthin liefern, bedeutet dies eine Reihe von Herausforderungen. Dieser Beitrag gibt einen aktuellen Überblick über die neuen Regeln.
Auf den allerletzten Drücker einigten sich die EU und Großbritannien auf ein Handelsabkommen, das vom britischen Unterhaus am 30. Dezember 2020 verabschiedet wurde und somit am 1. Januar 2021 in Kraft treten konnte.
Damit wurde zwar ein No-Deal-Brexit vermieden, jedoch hat die extrem knappe Zeitleiste Folgen. Die offizielle Zustimmung der Parlamente der verbleibenden 26 EU-Länder steht noch aus, weshalb am 1. Januar nur eine vorläufige Fassung des Abkommens in Kraft getreten ist. Änderungen sind also immer noch möglich. Das nächste Problem: Die meisten Brexit-Ratgeber, die im Netz kursieren, befinden sich immer noch auf dem Stand von Oktober 2020, als viele Details des im Dezember verhandelten Abkommens noch nicht festgezurrt waren.
Der vorläufige Stand - Änderungen sind möglich
- monatl. digitale Commerce Briefings
- tägl. Commerce Shots Newsletter
- alle digitalen plus-Inhalte
- 1x Magazin in Print und Digital
- exklusive Rabatte der INTERNET WORLD Events & Academy
*danach 24,92 € pro Monat im Jahres-Membership; monatlich kündbar.
INTERNET WORLD Abonnenten können im Rahmen ihres Memberships auf alle Inhalte zugreifen. Noch keine Zugangsdaten? Dann schreib uns an: kundenservice@ebnermedia.de.
Weitere Angebote findest du hier.