
Zum 1. Juli 2022 treten weitere Änderungen der Verpackungsgesetz-Novelle in Kraft. Dann müssen Händler zwingend alle Verpackungen registrieren lassen. Marktplätze und Fulfillment-Anbieter müssen dies prüfen.
Im Mai vergangenen Jahres wurde eine Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen. Zum 1. Juli 2022 treten weitere Neuregelungen in Kraft. Demnach sind alle Händler und Verkäufer, die verpackte Waren in Deutschland gewerbsmäßig in Verkehr bringen, verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren.
Diese Pflicht gilt dann erstmals ausnahmslos für alle Verpackungen, also sowohl für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen als auch für Transport- und Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einwegverpackungen. Bisher galt diese Pflicht nur für sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen.
Was "systembeteiligungspflichtige Verpackungen" sind, erklärt dieses Schaubild der Zentralen Stelle Verpackungsregister:
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