
Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft treten. Betroffen sind zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Die Umsetzung der Regelungen ist mit einem hohen finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden.
Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF leisten 160 Millionen Mädchen und Jungen auf der Welt Kinderarbeit. Fast die Hälfte von ihnen (79 Millionen) schuftet unter ausbeuterischen und gefährlichen Bedingungen, zum Beispiel auf den Baumwollplantagen in Indien.

Auf der Webseite weist der Modehändler Bonprix, Teil der Otto Group, auf die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte hin
Bonprix
Nach dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sollen Unternehmen Kinderarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferern nicht mehr tatenlos hinnehmen können. "Eine menschenrechtlich wie umweltpolitisch nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung muss zum Standard werden - das neue Lieferkettengesetz ist auf diesem Weg ein wichtiger Meilenstein", heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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