Am 13. Juni 2014 treten in Deutschland neue Gestze in Kraft, mit denen die Rechte der Verbraucher im Fernabsatz geregelt werden. Damit sitzt die Bundesrepublik die EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) fristgerecht in deutsches Recht um.
Daraus ergeben sich eine Reihe neuer Aufgaben für Online-Händler, insbesondere wenn sie ihre Ware ins EU-Ausland oder in die Schweiz verkaufen wollen. Allein die Informationspflichten für Web-Händler, deren formale Anforderungen der neue Artikel 246a § 4 EGBGB normiert, enthalten insgesamt 16 Regelungen.