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Europäische Union
E-Commerce
19.10.2021
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Handelsbeschränkungen EU will Regeln für Online-Verkauf lockern - was Händler jetzt wissen müssen

Shutterstock / Alexandros Michailidis
Shutterstock / Alexandros Michailidis

Nach einem Entwurf der EU-Kommission sollen Lieferanten dem Handel künftig unterschiedliche Qualitätsstandards für den Offline- und Online-Verkauf ihrer Waren vorgeben können. Rechtsanwalt Dr. Konstantin Putzier erklärt, welche Auswirkungen das auf Händler hat.

Die EU-Kommission plant umfangreiche Änderungen der kartellrechtlichen Regeln für den Vertrieb. Bisher galt der "Grundsatz der Gleichwertigkeit" bei Vorgaben für den Online- und Offline-Verkauf. Künftig dürfen Hersteller an Händler höhere Qualitätsstandards für den Online-Verkauf stellen als für den Verkauf über ein Ladengeschäft. Mit dieser Lockerung gibt die EU-Kommission dem politischen Ziel nach, das Aussterben der Innenstädte einzudämmen.

Was bisher galt

Bisher galt für Qualitätsstandards für Offline- und Online-Verkauf der Grundsatz der Gleichwertigkeit: Danach durften Lieferanten (also vor allem Hersteller, aber gegebenenfalls auch Importeure oder Großhändler) Händlern nur insoweit unterschiedliche Vorgaben für den Verkauf von Waren im Online-Handel und im stationären Handel machen, wie dies durch die Unterschiedlichkeit der Vertriebswege begründet war.

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