
Handelsbeschränkungen EU will Regeln für Online-Verkauf lockern - was Händler jetzt wissen müssen
Nach einem Entwurf der EU-Kommission sollen Lieferanten dem Handel künftig unterschiedliche Qualitätsstandards für den Offline- und Online-Verkauf ihrer Waren vorgeben können. Rechtsanwalt Dr. Konstantin Putzier erklärt, welche Auswirkungen das auf Händler hat.
Die EU-Kommission plant umfangreiche Änderungen der kartellrechtlichen Regeln für den Vertrieb. Bisher galt der "Grundsatz der Gleichwertigkeit" bei Vorgaben für den Online- und Offline-Verkauf. Künftig dürfen Hersteller an Händler höhere Qualitätsstandards für den Online-Verkauf stellen als für den Verkauf über ein Ladengeschäft. Mit dieser Lockerung gibt die EU-Kommission dem politischen Ziel nach, das Aussterben der Innenstädte einzudämmen.
Was bisher galt
Bisher galt für Qualitätsstandards für Offline- und Online-Verkauf der Grundsatz der Gleichwertigkeit: Danach durften Lieferanten (also vor allem Hersteller, aber gegebenenfalls auch Importeure oder Großhändler) Händlern nur insoweit unterschiedliche Vorgaben für den Verkauf von Waren im Online-Handel und im stationären Handel machen, wie dies durch die Unterschiedlichkeit der Vertriebswege begründet war.
- monatl. digitale Commerce Briefings
- tägl. Commerce Shots Newsletter
- alle digitalen plus-Inhalte
- 1x Magazin in Print und Digital
- exklusive Rabatte der INTERNET WORLD Events & Academy
*danach 24,92 € pro Monat im Jahres-Membership; monatlich kündbar.
INTERNET WORLD Abonnenten können im Rahmen ihres Memberships auf alle Inhalte zugreifen. Noch keine Zugangsdaten? Dann schreib uns an: kundenservice@ebnermedia.de.
Weitere Angebote findest du hier.