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Thema des Tages Verzichtet auf Mahngebühren!

Adobe Firefly. (Dieses Bild ist eine KI-generierte Grafik)
Adobe Firefly. (Dieses Bild ist eine KI-generierte Grafik)

Mahngebühren sind ein rechtliches Minenfeld, das zeigt eine aktuelle Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Zalando wegen Mahngebühren in Höhe von 5,30€. Am besten verzichten HändlerInnen ganz auf die umstrittenen Gebühren, kommentiert IW-Redakteur Jochen G. Fuchs.

Die Sächsische Verbraucherzentrale klagt gegen den Onlinehändler Zalando, weil dieser mit der zweiten Mahnung per E-Mail die Aufforderung verschickt, eine Strafe von 5,30 Euro zu zahlen. Die Verbraucherzentrale nutzt für das Verfahren die erst kürzlich in Kraft getretene neue Sammelklage nach EU-Verbandsklagerichtlinie. Eine ähnliche Klage kann jederzeit andere OnlinehändlerInnen treffen.

Mahngebühren sind ein Minenfeld für OnlinehändlerInnen

Mahngebühren können rechtlich nur in geringfügigem Umfang durchgesetzt werden. Die Gesetzeslage erlaubt nur tatsächlich anfallende Kosten, und die gängige Rechtsprechung akzeptiert dabei keinerlei Verwaltungskosten, sondern nur Papier und Porto, um es mal bildhaft auszudrücken. Arbeits- und Zeitaufwand ist nicht erstattungsfähig.

In der Klage gegen Zalando argumentiert die Verbraucherzentrale, dass die buchstäblich anfallenden Kosten bei E-Mails verschwindend gering sind. Und argumentiert damit im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung, wenn man bedenkt, dass der Bundesgerichtshof bei einem Stromversorger die Mahngebühren für eine postalische Mahnung von 2,96 Euro rigoros auf 0,76 Euro zurückgestutzt hat.

Was soll da noch an erstattungsfähigen Kosten für eine E-Mail angesetzt werden können? (Ja, die Frage ist rein rhetorisch.)

Wo OnlinehändlerInnen stattdessen ansetzen müssen

Zahlungsstörungen sollten keine nennenswerten Kosten verursachen, im Optimalfall sorgt ein automatisierter digitaler Mahnlauf und eine erneute bequeme Zahlungsmöglichkeit für säumige KundInnen für Kostenvermeidung und -reduzierung.

Eine Vielzahl HändlerInnen lässt manuelle Zahlungen für offene Forderungen zu, was manuellen Aufwand bei der Bearbeitung auslösen kann, zu weiteren Kosten führt und im Prinzip nur eine Barriere für zahlungswillige KundInnen darstellt. 

Deshalb: 

  1. Mahnlauf digitalisieren und automatisieren, Papier ist der Teufel
  2. Digitale Zahlungsprozesse in Mahnungen integrieren, beispielsweise auf einen modifizierten Checkout

Wieso OnlinehändlerInnen auf Mahngebühren verzichten sollten

Zur Kostenerstattung taugen Mahngebühren nicht, zahlungswillige KundInnen verärgern die Gebühren nur und als Präventionsmaßnahme für zahlungsunwillige KundInnen sind die Gebühren wertlos. Und zur Vermeidung von Fraud und zahlungsunfähigen Kunden braucht es ganz andere Maßnahmen.

Bestenfalls bringt eine Mahngebühr bei mutmaßlich rechtlich unangreifbarer Gestaltung wenige Cent ein, schlimmstenfalls sorgt die Gebühr für eine Sammelklage.

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