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Recht-Waage

Sharing Economy EU übt Nachsicht gegenüber Uber, Airbnb und Co

Shutterstock.com/Jerry Sliwowski
Shutterstock.com/Jerry Sliwowski

Die EU steht der Sharing Economy positiv gegenüber. In einem Entwurf für neue EU-Richtlinien zeigt sich die Europäische Kommission kontroversen Anbietern wie Uber oder Airbnb gegenüber nachsichtig.

Apps und Portale wie Airbnb und Uber, die Dienstleistungen von Privatanbietern vermitteln, werden hierzulande eher kritisch beäugt. Die Europäische Kommission dagegen will das Durchgreifen gegen die so genannte Sharing Economy abschwächen. Ein entsprechendes Papier will die Brüsseler Behörde am Mittwoch verabschieden. Ein Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

In dem 20-seitigen Papier erläutert die EU-Kommission, wie sie die relevanten europäischen Gesetze versteht. Das ist wichtig, weil die Behörde diese Interpretation künftig auch bei möglichen Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen die Mitgliedsstaaten zugrunde legen würde. Indirekt macht sie also Vorgaben. Sie nimmt dabei aber nur Geschäftsbeziehungen ins Visier, bei denen Geld fließt und nicht etwa Tauschbörsen. Nur auf "Wirtschaftsaktivitäten" seien die EU-Gesetze anwendbar.

Unterschiedliche Vorgaben

Derzeit gälten je nach Staat, Region oder Sektor ganz unterschiedliche Vorgaben, beklagt die EU-Kommission in dem Papier. Häufig seien die Regeln mit Blick auf professionelle Anbieter konzipiert worden und nicht für Privatleute, die nebenher Geld verdienen wollen. Dies bremse Investoren und Unternehmer aus.

Die EU-Kommission warnt auch vor einer Benachteiligung innovativer Anbieter zum Schutz etablierter Geschäftsmodelle. Auflagen wie zum Beispiel Lizenzsysteme dürften nicht diskriminierend wirken, müssten angemessen sein und im öffentlichen Interesse. Dabei müssten die Staaten aber auch die Vorteile internetbasierter Plattformen berücksichtigen - so könnten Bewertungsmöglichkeiten für Kunden zu besserem Service führen. Verbote sollten wann immer möglich vermieden werden, unterstreicht die EU-Kommission.

Kurzzeitvermietung von Wohnungen erlaubt

So sieht die Kommission beispielsweise das Kurzzeitvermieten von privaten Wohnungen über Anbieter wie Airbnb als nicht problematisch an und hält ein Verbot der Kurzzeitvermietung kaum zu rechtfertigen. Besser sei beispielsweise, ein Limit einzuführen, wie viele Tage eine Privatwohnung vermietet werden darf.

Eine nachsichtige EU-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten anhält, Komplettverbote der Vermittlungsdienste zu überdenken, könnte auch für Uber eine gute Nachricht sein. Der Privat-Taxi-Vermittler stößt nicht nur in Deutschland auf den erbitterten Widerstand von Berufskraftfahrern.

EU-Behörde stellt auch Kriterien auf

Laut Entwurf stellt die EU-Behörde zudem auch eine Reihe von Kriterien auf, anhand derer überprüft werden soll, ob eine Plattform nur Angebote Dritter weitervermittelt oder selbst als Anbieter fungiert. Im zweiten Fall würden auch eher branchenspezifische Auflagen gelten. Ein Hinweis sei etwa, ob die Plattform den Endpreis für Dienstleistungen festsetze, im Besitz der nötigen Infrastruktur sei oder Dienstleister als Angestellte behandele. Die meisten Plattformen dienen nach Einschätzung der EU-Kommission nur als Vermittler und müssten damit mit weniger strikten Auflagen rechnen.

Falls der gebuchte Service schlecht ausfällt, ist laut EU-Kommission normalerweise nicht die Online-Plattformen haftbar. Wenn die Plattformen aber von solchen Verstößen erfahren, müssen sie handeln.

Das Tauschen und Teilen von Gütern und Dienstleistungen ist in vielen Lebensbereichen inzwischen Mainstream. Aus diesem Grund sind die Erwartungen an diese neuen Richtlinien dementsprechend groß.

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