INTERNET WORLD Logo Abo

Werbeagentur im Insolvenzfall Insolvenzverwalter muss E-Mail-Adressen herausgeben

Werbeagenturen, die sich für einen Auftraggeber um dessen E-Mail-Marketing kümmern, müssen die Kundendaten im Insolvenzfall herausgeben. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf vor kurzem entschieden.

Unternehmen beziehen häufig Werbeagenturen in ihr E-Mail-Marketing ein, die dabei in den Besitz von Kundendaten gelangen. Doch wie verhält es sich nun, wenn die Agentur Insolvenz anmeldet? Muss der Insolvenzverwalter die Kundendaten herausgeben? Laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf ja: Die Werbeagentur habe die E-Mail-Adressen von den Klägern für die Geschäftsbesorgung "erhalten". Solchermaßen erhaltene Daten seien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.04.1996 – Az. VIII ZR 5/95) nach Beendigung des Agenturvertrages an den Auftraggeber herauszugeben.

Die E-Mail-Adressen seien von den Klägern über die auf ihren eigenen Servern und von ihnen selbst betriebene Homepage gewonnen worden. Dabei sei es unerheblich, dass die Kläger die Adressen vor der automatischen Weiterleitung an die Werbeagentur nicht (zwischen-)gespeichert haben, wodurch sie selbst nicht mehr auf die Daten zugreifen konnten. Entscheidend sei allein, dass die Kläger der Werbeagentur die Daten zugeleitet haben. 

Die Werbeagentur sei den Kunden der Kläger nicht als "erhebende Stelle" im datenschutzrechtlichen Sinne gegenübergetreten. Dies seien vielmehr die Kläger gewesen, welche die E-Mail-Adressen von den Kunden sowohl für die An- als auch die Abmeldung des Newsletters erbeten haben. Für die rechtliche Würdigung sei daher unerheblich, auf welchem elektronischen Weg diese an die Kläger gerichtete Übergabe der Datensätze tatsächlich erfolgt sei. Unerheblich sei auch, dass die Kunden eine Bestätigungs-E-Mail der Werbeagentur erhalten haben, aus der die Werbeagentur als Absender hervorging. Durch den weiteren Inhalt der Bestätigungs-E-Mail sei der Kunde darüber unterrichtet worden, dass die Werbeagentur für die Kläger nur ein technischer Dienstleister ist und er mit ihr, der Werbeagentur, gar nicht kommunizieren kann. 

Die erhebende Stelle zählt

Entgegen der Meinung des Insolvenzverwalters sei nicht auf die einzelnen Schritte des Datenverarbeitungsprozesses, als vielmehr auf den immateriellen Wert abzustellen, der mit jeder einzelnen E-Mail-Adresse verbunden ist. Bei einer Gesamtwürdigung sei daher festzustellen, dass die Kunden, die sich bei dem Newsletter an- oder abgemeldet haben, im Rahmen ihres informationellen Selbstbestimmungsrechtes und ihres sonstigen allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur die Kläger und nicht deren Werbeagentur ermächtigt haben, zu dem Zwecke des Newsletter-Versands deren E-Mail-Adressen zu speichern und auch zu nutzen. Für die Kläger hätten diese Ermächtigungen einen erheblichen wirtschaftlichen Wert, weil sie auf diesem Wege ihre besonders interessierten Kunden gezielt bewerben können. Im Ergebnis habe der Insolvenzverwalter also die E-Mail-Adressen an die Kläger herauszugeben. 

Der Insolvenzverwalter hat gegen das kommentierte Urteil Revision am Bundesgerichtshof eingelegt. Eine Entscheidung des BGH liegt bislang allerdings noch nicht vor. 

Unser Tipp:

Achten Sie bei der Gewinnung von Kundendaten zwecks Newsletter-Versand dringend darauf, dass Sie den Kunden gegenüber stets selbst als erhebende Stelle gegenübertreten - und zwar insbesondere dann, wenn Sie mit der technischen Abwicklung des Gesamtprojektes einen Dritten beauftragen. Des Weiteren sollten Sie stets wenigstens im Besitz einer Kopie der Daten bleiben. 

Ihr

Stefan Michel

KLEINER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft 

 

 

Ihr wollt in Sachen E-Commerce auf dem Laufenden bleiben? Da haben wir zwei Angebote für euch in petto:
  • Unser daily-Newsletter informiert einmal täglich mit News, aber auch tiefen Insights und Analysen über die wichtigsten Themen aus der digitalen Commerce- und Marketing-Branche. Jetzt kostenlos abonnieren!
  • Early birds, die bereits am frühen Morgen wissen wollen, was im nationalen und internationalen E-Commerce alles los ist, legen wir die Commerce Shots ans Herz: Jetzt abonnieren!
Das könnte Sie auch interessieren