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Verbraucherzentrale Warnung vor Fake-Shops in der Corona-Krise

Fake-Shops kann man laut Verbraucherschützer daran erkennen, dass sie neben den unglaublich günstigen Preisen in der Regel Vorkasse verlangen.

Andrea Warnecke/dpa-tmn

Fake-Shops kann man laut Verbraucherschützer daran erkennen, dass sie neben den unglaublich günstigen Preisen in der Regel Vorkasse verlangen.

Andrea Warnecke/dpa-tmn

Unschlagbar günstige Angebote, professioneller Web-Auftritt - doch die Ware gibt es in den meisten Fällen gar nicht. Fake-Shops versuchen gerade in der Corona-Krise, Verbraucher zu neppen - und schaden dem Image seriöser Online-Händler.

Sie sind oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, doch der Schaden bleibt nicht aus: Die Gefahr, Opfer von Fake-Shops beim Online-Einkauf zu werden, sei in der aktuellen Corona-Krise besonders hoch, warnt die Verbraucherzentrale Berlin und rät zu erhöhter Vorsicht.

Oft seien Fake-Shops gute Kopien real existierender Websites, die mit besonders günstigen Preisen locken. Die angegebenen Kontaktdaten und das Impressum seien, wenn überhaupt vorhanden, aber meist falsch. In einigen Fällen werden dafür auch andernorts gestohlene Daten von Nutzern missbraucht. Die Ware, wenn sie denn überhaupt existiert, sei allenfalls minderwertig.

Damit sind sie auch für seriöse Online-Händler eine Gefahr, vor allem dann, wenn der Fake-Shop einem bestehenden ähnelt.

So verraten sich Fake-Shops

Erkennbar seien Fake-Shops neben den oft erstaunlich günstigen Preisen aber etwa daran, dass ein Impressum komplett fehle oder Vorkasse verlangt werde, betonen die Verbraucherschützer. Wenn ein angegebenes Gütesiegel keine Verlinkung zum Siegel-Betreiber enthält, sei es das ein Zeichen dafür, dass es erfunden oder einfach kopiert wurde.

Wer auf das Angebot eines Fake-Shops hereingefallen ist, sollte sich umgehend an seine Bank wenden, raten die Verbraucherschützer. Überweisungen könnten noch Stunden nach der Bestellung zurückgezogen werden, beim Lastschriftverfahren gebe es die Möglichkeit der Zurückziehung bis zu acht Wochen.

Opfer sollten auch Belege für den Betrug, etwa die Online-Bestellung, Auftragsbestätigung und Mail-Verkehr sammeln und von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

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