
Verbraucherzentrale NRW Falsche UVP-Angaben in Webshops nicht selten
Gerade beim Onlineshopping wollen viele Verbraucher ein Schnäppchen machen. Wer den vollen Preis zahlt, ist der Dumme. Um auf Rabatte aufmerksam zu machen, nennen Händler oft die UVP des Herstellers. Aber wie verlässlich ist diese Angabe?
Die Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) nutzen viele Online-Händler, um Kunden satte Rabatte zu präsentieren. Der vermeintliche eigentliche Preis durchgestrichen, daneben in Rot der Verkaufspreis im Shop - so präsentieren sich oft die Angebote.
Doch die UVP sind nicht immer vertrauenswürdig, wie eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen ergeben hat. Die Verbraucherschützer haben 20 Produkte aus verschiedenen Kategorien ausgewählt und jeweils mehrere Preisangaben überprüft.
Jedes dritte Angebot nutzte die Angabe einer UVP (71 von 200) - und in jedem vierten Fall war sie falsch (19 von 71). Dabei fanden die Verbraucherschützer sowohl zu hohe als auch zu niedrige UVP-Angaben.
Kunden sollten den Angaben deshalb nicht blind vertrauen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Besser sei es, die Preise bei verschiedenen Händlern zu vergleichen - denn auch ein Angebot ohne UVP kann das günstigste sein.