Von Saskia Wittbrodt, Rechtsanwältin und Senior Associate bei reuschlaw Legal Consultants
Vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Online-Handels und der immer komplexer werdenden globalen Lieferketten wurde die Marküberwachung mit der Verordnung (EU) 2019/1020 überarbeitet, um sie effizienter zu gestalten. Die Verordnung (kurz: MÜ-VO) gilt ab dem 16. Juli 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU verbindlich und wird vor allem im Bereich des Online-Handels für Neuerungen sorgen.
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