
Ab 16. Juli 2021 in Kraft Die EU-Marktüberwachungsverordnung und ihre Auswirkungen auf den Online-Handel
Mit der neuen EU-Marktüberwachungsverordnung wurde der EU-weite Rahmen für die Marktüberwachung konsolidiert und an die veränderten Rahmenbedingungen eines globalen Handels angepasst. Die neuen Regelungen sind insbesondere für den Online-Handel von Bedeutung.
Von Saskia Wittbrodt, Rechtsanwältin und Senior Associate bei reuschlaw Legal Consultants
Vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Online-Handels und der immer komplexer werdenden globalen Lieferketten wurde die Marküberwachung mit der Verordnung (EU) 2019/1020 überarbeitet, um sie effizienter zu gestalten. Die Verordnung (kurz: MÜ-VO) gilt ab dem 16. Juli 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU verbindlich und wird vor allem im Bereich des Online-Handels für Neuerungen sorgen.
Überwacht werden in Zukunft alle harmonisierten Produkte, also alle technisch einheitlich reglementierten Produkte wie Maschinen, Funkanlagen oder Kinderspielzeug und darüber hinaus alle nicht harmonisierten Produkte, etwa Möbel, Textilien oder Spielplatzspielgeräte, die über die EU-Außengrenzen auf den europäischen Binnenmarkt gelangen.
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