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E-Commerce bevh kritisiert Sondersteuer-Vorschlag für den Online-Handel

Shutterstock/William Potter
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Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) weist die Idee, die Steuersätze für Online-Händler zu erhöhen, klar zurück. Größter Kritikpunkt: Die Maßnahme würde die Kosten auf die kleinen und mittleren Unternehmen abwälzen.

Paketsteuer und höhere Steuersätze für Online-Händler: Die Forderung des Drogerie-Erben Raoul Rossmann zur Einführung einer Sondersteuer auf den Online-Handel in einem Interview mit dem Handelsblatt stießen beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) nicht gerade auf Begeisterung. In einer offiziellen Mitteilung kritisiert der Verband, dass die Sondersteuer die Kosten auf die kleinen und mittleren Unternehmen abwälze. Es sollten jedoch diejenigen in die Verantwortung für die Innenstädte genommen werden, die am meisten von ihnen profitieren, fordert Martin Groß-Albenhausen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des bevh.

"Eine Sonderabgabe auf den Online-Handel träfe die absolut Falschen"

"Der Transformationsdruck der Innenstädte ist groß und der Ruf nach einer helfenden Hand laut. Hilfe muss aber mit fairen und ausgewogenen Zielen geleistet werden. Die Eigentümer von zentralen 1A-Handelsimmobilien konnten in der Vergangenheit gut von Wertsteigerungen leben. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, zuallererst die Eigentümer der Innenstädte nach ihrer Verantwortung und ihrem Beitrag zum städtischen Gemeinwesen zu fragen. Eine Sonderabgabe auf den Online-Handel träfe die absolut Falschen: Zum einen jene stationären Händler, die in ihre digitale Zukunft investiert haben, um in der Pandemie zu überleben. Und zum anderen diejenigen, die frühzeitig und mit unternehmerischem Risiko in neue Handelsmodelle investiert haben. Sie sind es, die sich nun am Markt durchsetzen", so Groß-Albenhausen.

Eine Besteuerung der Online-Käufe verweigere sich den Wünschen der Kunden und schädige kleine und mittlere Händler, die stärker über digitale Marktplätze verkaufen, ergänzt Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland und Regionales beim Verband. Die Kritik scheint berechtigt, denn gerade Online-Riesen wie Amazon wären davon wohl gar nicht betroffen, da sie über eine eigene Logistik und diverse Optionen verfügen, das Geschäft auch aus dem Ausland zu steuern.

Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) wies den Vorschlag gegenüber dem Handelsblatt entschieden zurück: "Es wäre falsch und rechtlich sicher auch fragwürdig, den Einzelhandel je nach Vertriebsweg unterschiedlich zu besteuern", sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. "Wir brauchen keine Strafsteuer für den Online-Handel, sondern die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs unter Einhaltung aller Regeln und Gesetze."

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