
Handel ohne Grenzen Beschränkung für Geoblocking im E-Commerce
Die Wettbewerbsminister der EU wollen das Geoblocking für den europäischen Online-Handel einschränken. Des Weiteren planen sie auch das automatische Weiterleiten zu nationalen Zwischenhändlern zu verbieten.
Die europäischen Wettbewerbsminister planen das sognannte Geoblocking für den grenzüberschreitenden Online-Handel zu beschränken, berichtet Tagesschau online. Mit der Einschränkung wollen sie künftig verhindern, dass User aufgrund ihres Herkunftslandes im E-Commerce benachteiligt werden.
Geoblocking sorgt dafür, dass Anbieter ausgewählte Inhalte für bestimmte Länder oder Regionen blockieren können, sprich das Ausspielen dieser Inhalte verhindern. Das führt dazu, dass User, die von bestimmten Ländern eine Webseite ansteuern, oft benachteiligt werden können.
Diese Benachteiligungen finden sich so gut wie in jeder Branche des Online-Handels. Will zum Beispiel ein Nutzer ein Hotelzimmer in Rom buchen, kann es sein, dass jemand der aus Deutschland die Buchungsseite ansteuert, einen wesentlich teureren Preis für das gleiche Zimmer zum identischen Termin angeboten bekommt als jemand, der etwa aus Spanien die Webseite besucht.
Regionale Unterschiede unterbinden
Gegen diese ungleiche Behandlung von Usern sprechen sich die Wettbewerbsminister aus. Sie wollen den regionalen Unterschieden Einhalt gebieten, indem Online Shopper künftig auf eine internationale Webseite geleitet werden, auf der nur noch gleiche Angebote zu einheitlichen Preisen zur Verfügung stehen.
Auf den nationalen Homepages sollen die Webseitenbetreiber allerdings weiterhin Sonderpreise anbieten dürfen. Für diese Preise soll es aber keine Gewährleistungspflicht und keinen Lieferanspruch geben.
Direktbestellungen sollen einfacher werden
Auch Direktbestellungen bei kleineren Online Shops im Ausland wollen die Wettbewerbsminister erleichtern und den Usern die Möglichkeit bieten, auch direkt beim Händler zu ordern, ohne dass sie an einen nationalen Zwischenhändler weitergeleitet werden. Solche automatischen Weiterleitungen sollen in Zukunft verboten werden.
Abstimmung im kommenden Jahr
Wann und ob die Abschaffung des Geoblockings durchkommt, ist derzeit noch unklar. Die europäischen Wettbewerbsminister wollen im kommenden Jahr über die geplanten Änderungen abstimmen. Urheberechtlich geschützte Werke wie Musik oder E-Books wären von den neuen Regelungen allerdings nicht betroffen.