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Amazon 19.05.2016
Amazon 19.05.2016

E-Commerce-Trends 19.5.2016 Windeln.de korrigiert Umsatzerwartung für 2016 nach unten

Weil das China-Geschäft nicht so gut läuft wie erwartet, rechnet Windeln.de für 2016 "nur" noch mit einem Wachstum von 30 Prozent. An der Börse wurde die ohnehin schon arg gebeutelte Aktie deshalb massiv abgestraft.

- NEWS -

Windeln.de musste seine Umsatzerwartung für 2016 nach unten korrigieren. Statt dem angekündigten Umsatzplus von etwa 50 Prozent rechnet der Online-Babyausstatter jetzt mit einem Zuwachs von rund 30 Prozent. Auch die Schätzung für die operative Gewinnmarge verringerte sich von ursprünglich -8 bis -6 Prozent auf jetzt -10 bis -12 Prozent. Grund dafür sind die rückläufigen Geschäfte in China. Nach der Ankündigung brach die Windeln.de-Aktie um ein Viertel ein. >>>Wirtschaftswoche

Zooplus hat seine Umsätze im ersten Quartal um 26 Prozent auf 2017,8 Millionen Euro gesteigert. Das Vorsteuerergebnis stieg auf 2,9 Mio Euro (1,6 Mio Euro im Vorjahresquartal). Der Tierbedarfversender wuchs in allen 30 europäischen Märkten zweistellig. >>>Finanzen.net

Zalando (I) testet für seinen Curated Shopping Service Zalon einen eigenen Messenger. Über den Zalon Messenger können Kunden mit ihrem Stylisten Kontakt aufnehmen und eine Vorschau des zusammengestellten Outfits ansehen. Nach der Beratung via WhatsApp erweitert Zalon damit sein Kontakt-Spektrum. >>>Exciting Commerce

Zalando (I) hat die Mode-App Amaze zu 100 Prozent übernommen. Das ist wenig überraschend: Bereits seit letztem Jahr fungierte Zalando als Exklusiv-Partner von Amaze. Das Berliner Startup wollte ursprünglich neben Zalando weitere große Shops an seine App anbinden. Daraus wird jetzt wohl nichts mehr werden. >>>Gründerszene

Die Stiftung Warentest verkaufte im vergangenen Jahr weniger gedruckte Zeitungen, steigerte aber dennoch Umsatz und Gewinn - dank einem florierenden Online-Handel mit ihrem digitalen Content. Online-Abos und und einzelne Downloads von Testergebnissen trugen knapp 10 Prozent zum Gesamtumsatz von 41,4 Millionen Euro bei. >>>Wirtschaftswoche

- INTERNATIONAL -

Google hat sein mobiles Bezahlsystem in Großbritannien eingeführt. Der Europa-Start war lange erwartet worden; Android Pay ist seit einem guten Jahr in den USA verfügbar. Für den UK-Start hat Google mindestens acht Banken hinter sich gebracht. >>>The Guardian

Amazon hat seinen Dash-Button für Programmierer geöffnet. Der neue, in limitierter Edition erschienene "AWS IoT Button" kostet 19,95 US-Dollar und kann von Programmierern frei beeinflust werden. Die erste Auflage ist bereits ausverkauft. >>>ibusiness

In den drei größten schwedischen Städten können sich Volvo-Fahrer seit Ende 2015 Online-Bestellungen direkt in den Kofferraum ihres geparkten Fahrzeugs liefern lassen. Das Projekt stößt offenbar auf so hohes Kundeninteresse, dass der schwedische Autobauer den Service jetzt international ausrollen will. >>>Internetworld

Walmart bringt seine mobile Bezahllösung Walmart Pay an den Start: Ab sofort können Kunden in rund 600 Filialen in Texas und Arkansas mit der mobilen Brieftasche via QR-Code oder App bezahlen. Bis Ende Juni soll das Bezahlsystem in der gesamten USA ausgerollt werden. >>>Business Insider

Google ist gerade in Angriffslaune: Gestern hat der Such-Gigant erst Amazons sprachgesteuerten Assistenten-Lautsprecher Echo den Kampf angesagt, und jetzt legt er sich auch noch mit Uber an: Der Konzern will eine Mitfahr-App auf Basis seines Verkehrs-Dienstes Waze testen. >>>Internetworld

- BACKGROUND -

Google Shopping: Googles mobile Bildersuche bekommt Werbeeinblendungen. Der Suchservice bindet Shopping-Ads in seine Ergebnisse ein, die für ähnliche Produkte wie die gesuchten Bilder werben. Durch einen Klick geht es dann direkt zum Kauf. >>>Internetworld

E-Recht: Seit 9. Januar 2016 muss sich auf jeder Webseite, auf der Waren oder Dienstleistungen bestellt werden können, ein Hinweis zur Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (sog. „OS-Plattform“) befinden. Um diese Informationspflicht umzusetzen, hat Amazon eine neue Funktion eingeführt, mit der Amazon-Händler den Hinweis inklusive des erforderlichen Links automatisch über ihr Verkäuferkonto einbinden können. Allerdings: Die Form ist rechtlich nicht ausreichend. >>>Onlinehändler-News

Widerrufsrecht: Welche Rechte haben Online-Käufer von Matratzen? Dazu hat sich das Amtsgericht Bremen geäußert. Im konkreten Fall hatte ein Online-Händler von einer Kundin, die auf zwei retournierten Matratzen jeweils eine Nacht zum Test geschlafen hatte, ein "Nutzungsentgelt" in Höhe von 15% der Kaufsumme. Wenig überraschend machte das Amtsgericht dem Händler klar, was von so einer Praxis zu halten ist - nämlich gar nichts. >>>Shopbetreiber-Blog

- ZAHL DES TAGES -

Für 900 US-Dollar bietet der New Yorker Künstler Brad Troemel aktuell ein selbstgestaltes Zelt auf Etsy an, das an den für Big Apple typischen Feuertreppen befestigt werden kann. So könnten die Besitzer einer Wohnung auf ihrer Feuertreppe zelten und gleichzeitig ihre Wohnung über Airbnb anbieten, um die völlig überteuerte Miete bezahlen zu können, so die satirische Produktbeschreibung. >>>recode

- GEHÖRT -

"Wir werden definitv noch weitere stationäre Läden eröffnen. Wie viele? Das wissen wir noch nicht. Es ist ein Experiment."
Jeff Bezos hat bestätigt, dass der stationäre Amazon-Buchladen in Seattle kein Ausrutscher war, sondern der Online-Händler weitere Ladengeschäfte eröffnen wird. >>>Seattle Times

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