Digitale Dienstleistungen Monopolkommission: Internet-Dienstleister nicht überregulieren
Es ist ein posititves Signal für den Markt mit Vermittlungsdiensten über das Internet: Wie die Monopolkommission mitteilte, sollen digitaler Dienstleistungen nicht mit Verboten und einer Überregulierung ausgebremst werden.
Der boomende Markt mit Vermittlungsdiensten über das Internet soll nach Ansicht der Monopolkommission nicht mit Verboten und einer Überregulierung ausgebremst werden. Die Experten begrüßen in ihrem in Berlin vorgelegten Gutachten die Zunahme digitaler Dienstleistungen vor allem im Taxi- und Mietwagen- sowie im Beherbergungsgewerbe als wettbewerbsfördernd. Vereinzelt gebe es hier allerdings Regulierungsbedarf.
Auch angesichts der wachsenden Zahl neuer Finanzdienstleister - sogenannter Fintechs - wendet sich die Monopolkommission gegen den Schutz überholter Geschäftsmodelle. Allerdings seien einheitliche Wettbewerbsbedingungen erforderlich: "Eingriffe in den Markt, die darauf abzielen, Marktteilnehmer zu schützen, die eine Anpassung an Marktveränderungen versäumt haben, sind zu vermeiden."
"Auf den Eintritt neuer Wettbewerber sollte nicht mit Verboten reagiert werden", sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach. Nötig seien bei Fahranbietern aber Mindestanforderungen für Fahrer und Fahrzeuge sowie ein hinreichender Versicherungsschutz. Auch sollte die Regulierung des Taxi- und Mietwagengewerbes an das Wettbewerbsumfeld angepasst werden. Auf Beschränkungen von Konzessionen sowie behördlich festgesetzte Tarife sollte verzichtet werden.
Auch mit Blick auf die Vermietung von Privatunterkünften spricht sich die Monopolkommission gegen Pauschalverbote aus. Stattdessen sollten Bagatellgrenzen beziehungsweise Schwellenwerte eingeführt werden, bis zu deren Überschreitung Privatpersonen die gelegentliche Kurzzeitvermietung pauschal gestattet ist. Denkbar sei eine Obergrenze für eine jährliche Vermietung. Einkünfte daraus sollten versteuert und etwaige lokale Tourismusabgaben erhoben werden.