Unzulässige Geschäftsbedingungen Airbnb kommt Forderungen der EU-Verbraucherschützer nach
Airbnb wurde 2008 als Plattform für Anbieter von Unterkünften gegründet
Airbnb wurde 2008 als Plattform für Anbieter von Unterkünften gegründet
Airbnb lenkt nach Angaben der EU-Kommission im Streit um unzulässige Geschäftsbedingungen ein. Der US-Zimmervermittler hat nun bis Ende des Jahres Zeit, alle Forderungen umzusetzen. Andernfalls drohen Strafen.
Der US-Zimmervermittler Airbnb hat nach Angaben der EU-Kommission im Streit um unzulässige Geschäftsbedingungen eingelenkt. Das Unternehmen habe sich bereit erklärt, seine AGB zu ändern, erklärte EU-Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourova in Brüssel. Airbnb habe nun bis Ende des Jahres Zeit, alle Forderungen umzusetzen. Andernfalls drohen Strafen.
Die Kommission und die europäischen Verbraucherbehörden stoßen sich daran, dass bei Airbnb-Angeboten nicht immer der Gesamtpreis einschließlich Servicegebühren und möglicher Steuern erkennbar ist. Zudem sei nicht klar erkennbar, ob es sich um einen privaten oder einen professionellen Anbieter handele - für beide Kategorien gälten unterschiedliche Regeln. Darüber hinaus sei nicht klar erkennbar, dass Verbraucher das Recht hätten, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen.
"Online-Unternehmen haben die Art und Weise revolutioniert, wie wir reisen, Unterkünfte finden und unseren Urlaub verbringen. Aber sie müssen sich auch voll und ganz an die Vorschriften halten und Verantwortung übernehmen, wenn Dinge schiefgehen", sagte Jourova. "Die EU-Verbraucherrechte gelten sowohl offline als auch online."
Airbnb wurde 2008 als Plattform für Anbieter von Unterkünften gegründet und hat seinen Sitz in San Francisco. Das Unternehmen vermittelt millionenfach private und gewerbliche Unterkünfte, nach eigenen Angaben in 190 Ländern und mehr als 34.000 Städten weltweit.