Diese 5 Rechte beim Online Shopping kennen die wenigsten
5. Wenn ein Vertrag geschlossen ist, kann der Händler nicht seinerseits einfach die Bestellung "stornieren". Immer wieder wollen Händler, wenn die Ware ausverkauft ist oder ein falscher Preis ausgezeichnet war, von sich aus stornieren. Das geht nur unter engen Voraussetzungen, zum Beispiel bei einem gültigen Selbstbelieferungsvorbehalt oder unverzüglicher Anfechtung nach einem anerkannten Preisirrtum. Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten. Ein Vertrag ist meist schon mit Bestellung geschlossen, wenn diese mit der sofortigen Bezahlung (zum Beispiel PayPal) zusammenfällt, auch wenn der Shop in seinen AGB schreibt, ein Vertrag komme erst mit Lieferung zustanden.
Welche Rechte und Pflichten es beim Thema Logistik genau gibt, erfahrt ihr am 16. und 17. Juli in München auf der eLogistics World Conference.