
Corona-Lockdown Modekette Breuninger will gerichtlich Filialöffnung erzwingen
Der Fashion Retailer Breuninger ist in der Branche für seine gelungene Omnichannel-Strategie bekannt. Dennoch reichen die Online-Umsätze nicht aus, um die Verluste der wegen Corona geschlossenen Filialen auszugleichen. Dagegen geht das Unternehmen jetzt gerichtlich vor.
Die Stuttgarter Zentrale der bundesweit agierenden Modehauskette Breuninger hat beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einen Eilantrag auf Öffnung seiner Filialen gestellt. Das berichten übereinstimmend mehrere Medien unter Berufung auf einen Gerichtssprecher.
Auf Anfrage der Redaktion teilt das Unternehmen mit: "Wir fordern eine Öffnungsperspektive unter strengen Hygienekonzepten, eine Gleichstellung bei Öffnungen zum Lebensmitteleinzelhandel sowie eine Entschädigung für die verordneten Schließungen".
Zu viel Umsatz für staatliche Hilfen
Hintergrund des juristischen Verfahrens ist der Unmut des Unternehmens über die aus seiner Sicht ungerechtfertigte Deckelung der Corona-Überbrückungshilfen von Unternehmen auf 750 Millionen Euro Jahresumsatz. 2019 hatte der Fashion-Retailer einen Umsatz von 900 Millionen Euro erzielt und blieb deshalb bislang bei Corona-Hilfen außen vor.
Dabei gilt Breuninger unter den Modehaus-Ketten in Deutschland als eines der Paradebeispiele für eine gelungene Omnichannel-Strategie. Geschätzt 30 Prozent der 900 Millionen Jahresumsatz generiert Breuninger heute schon aus dem Online-Kanal, 2018 sollen es von damals rund 800 Millionen Umsatz nur 20 Prozent gewesen sein, vermuten Branchenkenner. Der Online Shop der Stuttgarter schafft es bei Preisverleihungen regelmäßig in die vorderen Platzierungen. Dennoch reicht das boomende Online-Geschäft bei weitem nicht aus, um die Schäden einer wochenlangen Schließung der Filialen zu kompensieren.
Unterstützung erhält das klagende Modehaus vom baden-württembergischen Handelsverband. Dessen Vorsitzende sagte dem SWR, sie finde die Klage folgerichtig. Die Schließung der Einzelhandelsgeschäfte müsse überprüft werden. Sie könne sich auch einen Erfolg der Klage vorstellen.
UPDATE: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Eilantrag der Modehauskette inzwischen zurückgewiesen. Wie das Gericht in einer ausführlichen Stellungnahme bekannt gab, seien "die Einschränkungen weiterhin verhältnismäßig. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei insgesamt noch als sehr hoch einzuschätzen. Dies rechtfertige es gegenwärtig, weiterhin Betriebsuntersagungen aufrechtzuerhalten. Die dem entgegenstehenden - grundrechtlich geschützten - Belange der Antragstellerin hätten ein sehr beachtliches Gewicht, müssten jedoch hinter den Belangen des Gesundheitsschutzes zurücktreten."
Allerdings warf das Gericht Breuninger eine unseriöse Argumentation vor. Die Modekette erziele einen beträchtlichen Anteil ihres Umsatzes online, außerdem könne sie auch über Click & Collect und andere Versandmethoden Ware ausliefern.
Dieses Urteil kann nicht mehr angefochten werden.