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Cookies

Nach dem EuGH-Urteil So geht man am besten mit Cookies um

Aufräumen schadet nicht: Die sogenannten Cookies sollten Internet-Nutzer regelmäßig löschen.

Andrea Warnecke/dpa-tmn

Aufräumen schadet nicht: Die sogenannten Cookies sollten Internet-Nutzer regelmäßig löschen.

Andrea Warnecke/dpa-tmn

Der EuGH hat entschieden, dass User dem Setzen der Cookies aktiv zustimmen müssen. Wir erklären, was eigentlich hinter den Textinformationen steckt und wie man mit ihnen umgehen sollte.

Cookies machen das Surfen im Netz zwar komfortabler. Unternehmen können sie aber auch nutzen, das Surfverhalten der Nutzer zu analysieren. Außerdem können mit den übermittelten Daten Profile für Marketingzwecke erstellt werden.

Weil es für Nutzer schwer nachzuvollziehen ist, wie viele Cookies beim Surfen auf ihrem Rechner gespeichert werden und welche Infos die kleinen Dateien an wen senden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einige vorbeugende Maßnahmen.

Mindestens einmal pro Monat aufräumen

Zunächst gilt es, Cookies auf allen Geräten regelmäßig zu löschen. Idealerweise erledigt man das nach jedem Internetbesuch, mindestens aber einmal monatlich. Das geht in den Browser-Einstellungen. Oder man legt dort im Datenschutz-Menü fest, dass die abgespeicherten Cookies nach jeder Sitzung automatisch gelöscht werden. So schieben Nutzer dauerhaftem Tracking und Datenanalysen bereits einen Riegel vor, erläutern die Verbraucherschützer.

Alle Cookies grundsätzlich abzulehnen, ist nicht empfehlenswert. Das würde etwa die Warenkorbfunktion beim Online Shopping ausschalten, so die Experten. Sie raten jedoch, Cookies von Drittanbietern zu sperren - also jenen, die nichts mit der gerade besuchten Seite zu tun haben.

Im Browser Chrome geht das zum Beispiel im Datenschutz-Menü und dort dann unter "Website-Einstellungen", bei Firefox lassen sich unter "Browser-Datenschutz" alle Drittanbieter-Cookies blockieren.

Anbieter müssen informieren

Gerade wenn es um das Übertragen sensibler Daten wie der Kreditkartennummer oder der Wohnadresse geht, sollten sich Nutzer über den Umgang des Website-Anbieters mit Cookies schlaumachen, rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Seriöse Anbieter sollten dazu Info-Material auf ihren Seiten anbieten.

Erst vor wenigen Tagen hatte das höchste EU-Gericht entschieden, ob die voreingestellte Zustimmung in das Setzen von Cookies nach EU-Recht tatsächlich wirksam ist oder ob Internetnutzer den Haken selbst setzen müssen.

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