"Bundesdatenschutzgesetz"; Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Single-Sign-on-Plattformen
Der Wettbewerb um Log-in-Daten von Internet-Nutzern nimmt an Fahrt auf. Deutsche Konzerne bereiten große Allianzen vor, um Google, Facebook und Amazon etwas entgegensetzen zu können.
Datenschützer raten von Facebook-Nutzung ab
Die Ansage vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist deutlich: Finger weg von Facebook-Fanpages und den Social-Plug-ins des sozialen Netzwerkes. Diese widersprächen den Richtlinien verschiedener relevanter Landes- und Bundesgesetze, da Nutzer langfristig getrackt würden. Facebook ist da anderer Meinung.
Am 03. 07. 2009 hat der Bundestag in seiner letzten Sitzung vor Ende der Legislaturperiode doch noch die seit Monaten umstrittene Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Als Reaktion auf die im Jahr 2008 bekannt gewordenen „Datenschutzskandale" führt das neue Datenschutzrecht vor allem zu erheblichen Einschränkungen bei der Verwendung von Adress- und Kundendaten im Werbebereich.
Bewertungsportale sind absolut im Trend, wobei vermehrt nicht nur Produkte bewertet werden können, sondern auch Personen und ihre Leistungen. Dass insbesondere die Betroffenen, die schlecht bewertet werden, solche Bewertungsportale am Liebsten ganz verbieten würden, ist verständlich - aber nicht mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit vereinbar.
Mehr als jedes zweite Unternehmen im Bereich Direkt- und Dialogmarketing lehnt die aktuelle BDSG-Novellierung ab, zeigt eine aktuelle Studie. Alarmierend jedoch ist die große Unwissenheit bei den Mitarbeitern.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) will Webmastern die immer stärker werdende Unsicherheit in Sachen "Google Analytics" nehmen. Die Verwendung des Webanalyse-Tools sei erlaubt, doch müssen Unternehmen einen entsprechenden Hinweis auf der Website platzieren.