AGB unter der Lupe Welche Vertragstexte dürfen übernommen werden? Und woher bekommt man sie?
Kein Monopol auf Formulierungen Voraussetzung ist, dass sie sich durch ihr gedankliches Konzept oder durch ihre sprachliche Fassung von gebräuchlichen juristischen Formulierungen abheben. In beiden Entscheidungen betonten die Gerichte, dass es sich bei der Frage einer Urheberrechtsverletzung um eine Einzelfallentscheidung handele. Die Kölner Richter ergänzten, dass zutreffende rechtliche Formulierungen nicht monopolisiert werden dürften. Doch woher bekommt ein Online-Händler günstige und rechtswirksame AGB-Textformulierungen? Dringend davon abzuraten ist, AGB Dritter ungefragt zu übernehmen. Wenngleich dort regelmäßig Standardklauseln enthalten sind, die als solche nicht monopolisierbar und nicht schutzfähig sind, so dürften aber auch schutzfähige Bestandteile vorhanden sein. Wer ungefragt AGB übernimmt, setzt sich daher der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung aus. Gleichzeitig ist bei der Verwendung von AGB zu berücksichtigen, dass Klauseln auch der aktuellen Rechtslage entsprechen müssen, um vor Abmahnungen bestmöglich gefeit zu sein. Die Verwendung von AGB mit einem Rechtsprechungsstand aus dem Jahre 2005 bringt gar nichts, wenn sich in der Zwischenzeit die Rechtsprechung geändert hat. Ein "Profi-Abmahner" findet bei Google solche rechtsunwirksamen Klauseln schnell. Zudem ist für den Laien meist nicht ersichtlich, ob die AGB ohne Anpassung die eigenen Abläufe – zum Beispiel in einem Webshop – zutreffend wiedergeben. Regelmäßig müssen standardisierte Klauseln den Belangen des Verwenders angepasst werden. Für den kleinen Geldbeutel sind sogenannte Mustertextportale oft hilfreich. Zu berücksichtigen ist hierbei aber, dass diese Portale wegen des Rechtsdienstleistungsgesetzes selbst keine Beratung durchführen dürfen und ausweislich ihrer eigenen AGB die Haftung begrenzen. Lässt sich demgegenüber ein Unternehmen von einem Rechtsanwalt AGB erstellen und entsprechen diese zum Zeitpunkt der Erstellung nicht mehr der aktuellen Rechtslage, haftet der Rechtsanwalt nicht nur für die daraus entstehenden Schäden. Seine Haftung wird auch durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert, die durch Gesetz Schäden mindestens in Höhe von 250.000 Euro abdeckt. Im IT-Bereich und bei gewerblichem Rechtschutz sind sogar Deckungssummen von einer Million Euro und mehr üblich. Jeder, der AGB verwenden möchte, muss daher in einer Kosten-Nutzen-Abwägung entscheiden, ob ihm nicht individualisierte AGB ausreichen oder ob er das mit höheren Kosten verbundene "Rundumsorglospaket" wählt, dafür aber kein Risiko eingeht. Regelmäßig aktualisieren Abschließend ist auch zu beachten, dass AGB in regelmäßigen Abständen gegen die aktuelle Rechtsprechung geprüft werden sollten. Wenngleich nicht jede Entscheidung eines Landgerichts gleich zu einer Änderung der AGB führen muss, erhöht sich durch den sogenannten "fliegenden Gerichtsstand" bei Rechtsprechungsänderungen die Gefahr einer Inanspruchnahme. Obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen sollten jedoch stets berücksichtigt werden. RA Hajo Rauschhofer
Dr. Hajo Rauschhofer
Was müssen Sie beachten?
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