Werbezielgruppe Kinder
An Kinder gerichtete Werbung unterliegt strengen Auflagen
04.06.2010 11:30 Dr. Julia Blind
Dr. Julia Blind, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Werbung, die sich an Kinder richtet, ist für Unternehmen interessant und lukrativ, da Kinder eine eigene Kaufkraft haben. Bereits die 9- bis 14-Jährigen verfügen über durchschnittlich 17,61 Euro Taschengeld pro Monat. Kinder können das Kaufverhalten ihrer Eltern beeinflussen und stellen außerdem den Markt der Zukunft dar.
Da Kinder in aller Regel jedoch noch geschäftlich unerfahren, leichter beeinflussbar als Erwachsene und daher schutzbedürftig sind, unterliegt an sie gerichtete Werbung besonderen wettbewerbsrechtlichen Anforderungen. Zwar geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass gezielte Werbekampagnen für Kinder grundsätzlich zulässig sind, doch wenn die geschäftliche Unerfahrenheit der Kinder ausgenutzt wird, sind die Kampagnen wettbewerbswidrig.
Als wettbewerbswidrig haben es Gerichte beispielsweise angesehen, wenn Kinder in Zeitschriften aufgefordert werden, bei Herstellern oder Händlern durch kostenpflichtige Telefonanrufe Neuerscheinungen von Spielzeug abzufragen. Ebenfalls als wettbewerbswidrig angesehen wurde, wenn bei Werbung für das kostenpflichtige Herunterladen von Handyklingeltönen nur der nicht unerhebliche Minutenpreis, nicht aber auch die voraussichtlich entstehenden, aber nicht abschätzbaren Gesamtkosten angegeben werden oder aber wenn Kinder bei Sammel- oder Treueaktionen zu einem Kauf über Bedarf veranlasst werden.
Mit der Frage, wann an Kinder gerichtete Werbung als wettbewerbswidrig anzusehen ist, hat sich in einer aktuellen Entscheidung auch das Landgericht Berlin befasst. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale gegen ein Kindermagazin, das für seine Zeitschrift mit den Worten „Nicht verpassen! Ab April am Kiosk“ warb. Diese Werbung hielt die Verbraucherzentrale für rechtswidrig, da dadurch die Zeitschrift in einem überhöhten Maße angepriesen und den Kindern gegenüber ein unnötiger Kaufanreiz ausgesprochen werde.