Teil 2: Affiliatevertrag sollte Klausel über eine Vertragstrafe enthalten
In dem vom BGH zu entscheidenden Fall bestand die Besonderheit daran, dass die Markenrechtsverletzung des Affiliates auf Websites begangen wurde, deren Domains nicht zum Affiliateprogramm angemeldet worden waren. Da diese Websites nicht unter die Provisionsabrede fielen und der Merchant diese Website nicht kannte, schied nach dem BGH eine Haftung des Shopbetreibers für die Markenrechtsverletzung auf diesen Websites aus. Der Rechtsstreit wurde jedoch zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Unser Tipp:
Als Merchant sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag mit dem Affiliate ein Vertragsstrafeversprechen zu seinen Gunsten beinhaltet. Begeht der Affiliate dann Markenrechtsverletzungen, kann der Merchant eine Vertragsstrafe geltend machen. Unter Umständen kann der Merchant auch verpflichtet sein, um eine Haftung seinerseits auszuschließen, seinen Vertrag mit dem Anbieter zu kündigen, um nicht selbst für im bekannte Rechtsverletzungen eines Affiliates zu haften.
Ihre
Julia Blind, KLEINER Rechtsanwälte in Stuttgart
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