Wann haftet der Merchant für den Affiliate?
05.11.2009 11:46 Dr. Julia Blind
Dr. Julia Blind, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Seit langem wurde auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Haftung des Merchants beim Affiliate Marketing gewartet. Teilweise wurde - aufgrund von vorinstanzlichen Entscheidungen, die von einer umfassenden (Garantie-)Haftung der Merchants ausgingen - das "Aus" des Affiliate Marketings befürchtet. Diese Sorge hat sich nach Bekanntgabe der Grundsatzentscheidung vom 07.10.2009, Az. I ZR 109/06 als unbegründet heraus gestellt.
Gegenstand des BGH-Verfahrens war die Klage des Inhabers der Marken „ROSE“ für Fahrräder gegen den Betreiber eines Internetshops für Fahrräder, der zur Steigerung seiner Bekanntheit sich einem Affiliateprogramm angeschlossen hatte. Im Rahmen dieses Programms erhalten die Affiliates von den Werbetreibenden (Merchants) eine Provision, wenn ein Kunde über einen auf der Website der Affiliates befindlichen verlinkten Banner auf ihre Website kommt und dort einen Kauf tätig.
Der Inhaber der Marke „ROSE“ hatte eine Markenverletzung auf einer Website eines diesem Programm angeschlossenen Affiliates entdeckt, die auch einen Link auf die Seite des Shopbetreibers enthielt. Zu klären galt es nun für den BGH, ob auch der werbende Shop-Betreiber für diese Markenrechtsverletzung haftet.
Der BGH sieht es für die Haftung des Merchants als entscheidend an, ob der Affiliate die Markenverletzung „als Angestellter oder Beauftragter im Betrieb des Merchant“ gemäß § 14 Abs. 7 Markengesetz begangen hat, also ob der Erfolg der Geschäftstätigkeit des Affiliates dem Merchant zugute kommt und ob letzterer einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss auf die Tätigkeit des Affiliates hat bzw. sich hätte sichern müssen, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt.