Bewertung:
  • Currently 3/5 Stars.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Teil 2: Garantieversprechen müssen gesetzliche Mindestangaben enthalten

Dass Garantieversprechen in der Onlinewerbung selbständige Garantieverpflichtungen darstellen können, hat auch das Oberlandesgericht Hamm in zwei Entscheidungen vom 16.12.2008 (Az. 4 U 173/08) und 13.08.2009 (Az. 4 U 71/09) festgestellt.

Die Werbenden wurden jeweils zur Unterlassung von pauschalen Garantieversprechen wie „24 Monate Herstellergarantie“ oder „3 Jahre Garantie“ verurteilt, wenn nicht die nach § 477 Abs. 1 BGB für Garantieverpflichtungen vorgeschriebenen Angaben gemacht werden.

Insbesondere zur Art und dem Inhalt der Garantie sowie zu ihrer Dauer, ihrem räumlichem Geltungsbereich und zum Namen und zur Anschrift des Garantiegebers müssen Angaben zu finden sein.

Unser Tipp:

Bei Garantieversprechen in der Onlinewerbung ist besondere Vorsicht geboten. Sie werden von Teilen der Rechtsprechung nicht nur als rechtlich verbindlich angesehen, sondern müssen dann auch die in § 477 Abs. 1 BGB festgelegten Mindestangaben enthalten. Ansonsten drohen zusätzlich Abmahnungen und Unterlassungsklagen wegen irreführender Werbung.

Ihr

Markus Klinger, KLEINER Rechtsanwälte in Stuttgart

Seite « 1 2

Anzeige



Kommentare via facebook (beta)Was ist das?

TOP-THEMEN

Button-Lösung kommt: Das müssen Sie wissen

Am 1.8.2012 tritt die "Button-Lösung" in Kraft, die Shopbetreibern weitere Pflichten auferlegt. Wir haben für Sie alles Wichtige zusammengefasst. mehr

Pinterest für Einsteiger

Pinterest ist nicht zu stoppen: Seit Monaten gilt die Pinnwand als der neue Trend in Sachen Social Media. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit sechs Quick-Steps vom neuen Hype profitieren. mehr
Social-Media-Händler

Ranking: Die erfolgreichsten Social-Media-Händler

Wer die beliebtesten US-Händler in den sozialen Netzwerken sind, lässt sich in diesem Top-250-Ranking auf einen Blick feststellen. mehr

Newsletter

Zweimal täglich das Neueste aus Online-Marketing, E-Commerce, Online-Recht und Technik sowie topaktuelle Personalien. Jetzt kostenlos bestellen!



Umfrage

Immer mehr Smartphones gibt es in deutschen Haushalten, folglich steigt auch die Zahl der mobilen Internetnutzer unaufhaltsam an. Rund ein Drittel von ihnen nutzt das Telefon auch zum schnellen Einkauf, das zeigt eine Umfrage des bvh. Womit kaufen Sie lieber ein, mit dem Smartphone oder einem Tablet?

Mit welchem Gerät kaufen Sie mobil ein?

Top 10 Artikel

Ausgabe 26

Internet World Business

Ausgabe 06/2012

"Wir freuen uns auf die Messe"

Am 27. und 28. März öffnet die Internet World in München ihre Tore für Fachbesucher weiterlesen
Apps richtig analysieren (Foto: istockphoto.com/Creativeye

Apps richtig analysieren

Wie lässt sich die Webanalyse auf mobile Apps übertragen und was es dabei zu beachten gilt mehr
Conversion-Optimierung mit Webanalyse (Foto: istockphoto.vom/mbortolino)

Conversion-Optimierung mit Webanalyse

Um die Schwachstellen eines Shops zu finden, müssen dessen Inhalte regelmäßig kontrolliert werden. Wie Händler ihr Monitoring verbessern können mehr
Tipps für intensivere Kundenbeziehungen (Foto: istockphoto.com/boryak)

Tipps für intensivere Kundenbeziehungen

Der Markt für Computerspiele wächst. Um davon zu profitieren, sollten Anbieter auch auf Mailmarketing setzen. So binden Sie Ihre Spieler mehr