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Vorsicht bei Alters- und Traditionswerbung

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Vorsicht bei Alters- und Traditionswerbung

Werbung mit der Tradition setzt Kontinuität voraus

Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin

Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin

Alteingesessene Unternehmen werben gern mit ihrer langen Tradition, um eine besondere unternehmerische Leistung hervorzuheben. Nach der Rechtsprechung ist die sogenannte "Alters- oder Traditionswerbung" grundsätzlich nicht zu beanstanden. Allerdings muss die Werbung hinsichtlich ihrer zeitlichen Anknüpfungen richtig sein, da sonst wegen Irreführung der Verkehrskreise wettbewerbsrechtliche Sanktionen drohen.

Das OLG Oldenburg stellte mit Urteil vom 22.04.2010 - 1 W 12/10 - einen Wettbewerbsverstoß wegen fehlerhafter Traditionswerbung fest. Ein Möbelunternehmen hatte damit geworben, dass es wegen seiner " 110-jährigen Möbeltradition"  ein "Jahrhundert"-Jubiläum feiere und aus diesem Anlass unter anderem Sonderangebote bereit halte. Daraufhin klagte ein Wettbewerbsverein auf Unterlassung wegen Wettbewerbsverstoßes gemäß Paragraph 5 Satz 2 Nr. 3 UWG. Das OLG Oldenburg gab dem Wettbewerbsverein recht. Die Werbung sei irreführend, da die zeitlichen Angaben nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprachen. Das Unternehmen sei erst 1992 gegründet worden und blicke damit gerade nicht auf eine 110-jährige Tradition zurück.

Zwar hatte sich das werbende Unternehmen darauf berufen, dass die Möbeltradition im Jahr 1900 mit einer Schreinerei begonnen habe. Eine möglicherweise gegebene 110-jährige Tradition in der Familie der Gesellschafter oder bei einem anderen, von Familienmitgliedern geführten Unternehmen genügte dem Gericht jedoch offensichtlich nicht. Vielmehr sei ein dauerhafter Fortbestand des konkreten Unternehmens erforderlich. Dies war vorliegend nicht erfüllt, da die alte Schreinerei zwischenzeitlich in anderen Firmen aufgegangen war.

Auf die tatsächliche Kontinuität des Unternehmens innerhalb des beworbenen Zeitraums komme es als entscheidendes Kriterium für die Alterswerbung an, so das Gericht, da in der Alterswerbung „versteckte Qualitätsmerkmale“ enthalten seien. Im modernen Wirtschaftsleben erwecke die besonders seltene langzeitkontinuierliche Aufrechterhaltung eines Unternehmens durch alle wirtschaftlichen und politischen Krisen hindurch bei den angesprochenen Verbrauchern Respekt und Vertrauen in die Leistung des Unternehmens und in die Qualität seiner Angebote.

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