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Verzicht auf eine Domain

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Verzicht auf eine Domain

Wann eine Webadresse abgetreten werden muss

Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin

Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin

Was würde passieren, wenn Sie einen Domainnamen pachten und den Auftritt dahinter kräftig bewerben - und dann ein anderes Unternehmen käme, das den von Ihnen gewählten Namen schon länger als Marke geschützt hat und Ihnen die Verwendung des Domainnamens verbieten möchte? Darüber hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln jüngst mit Urteil vom 19.03.2010 - 6 U 180/09 - zu entscheiden.

RTL Interactive ist Inhaberin des geschützten Kennzeichens "DSDS" als Abkürzung für die bekannte Fernsehsendereihe "Deutschland sucht den Superstar". Sie wehrte sich dagegen, dass ein Dritter auf einer Internetseite unter der Domain www.dsds-news.de Beiträge über die Sendung anbot und die Seite auch zu gewerblichen Zwecken nutzte. RTL beantragte bei Gericht daher unter anderem, den Inhaber der Domain zu verurteilen, auf die Domain zu verzichten. Diesem Antrag wurde jedoch vom OLG Köln nicht stattgegeben.

Dass der Inhaber der Domain die Domain behalten durfte, begründete das OLG Köln folgendermaßen: RTL sei zwar Inhaber von prioritätsälteren Marken- und Kennzeichenrechten. Der prioritätsjüngere Domaininhaber sei jedoch nur zum Verzicht auf den Domainnamen verpflichtet, wenn die Belegung der unter dem Domainnamen betriebenen Website notwendig eine Kennzeichenverletzung darstellen würde. Gibt es auch nur eine denkbare Nutzungsform, die keine Rechte verletze, so könne von dem Domain-Inhaber der Verzicht auf den Domainnamen nicht verlangt werden.

Eine Verletzung von Marken- und Kennzeichenrechten ist gegeben, wenn der Verletzer das relevante Zeichen gewerblich nutzt und eine Verwechslungsgefahr in der Form verursacht, dass die Verbraucher denken könnten, dass die Produkte, die unter dem Zeichen angeboten werden, von dem Rechteinhaber stammen. Bei überragender Bekanntheit des Zeichens ist zudem eine Rechtsverletzung wegen Beeinträchtigung oder Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des Zeichens denkbar.

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