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Verantwortlichkeit für Angaben in Preissuchmaschinen

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Verantwortlichkeit für Angaben in Preissuchmaschinen

Fehlende Aktualität geht zulasten der Verkäufer

Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin

Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin

Inzwischen ist es immer häufiger möglich, über sogenannte Vergleichslisten im Internet einen Überblick über das bestehende Warenangebot zu erhalten. Preissuchmaschinen helfen, einen besonders günstigen Preis für ein bestimmtes Produkt zu finden. Doch wenn die Preisvergleichsliste nicht aktuell ist, führen die Angaben zu einer Irreführung der potentiellen Käufer.

Diese Irreführung kann dem Warenanbieter häufig angelastet werden, was folgender Fall zeigt:

Ein Händler bot am 10.08.2007 auf seiner Website eine Espressomaschine zum Kauf an. Bis 17.03 Uhr verlangte er für die Maschine 550,- Euro, ab 17.03 Uhr 587,- Euro. Gleichzeitig war sein Angebot in einer Preissuchmaschine im Internet aufgeführt. Die automatische Aktualisierung der Preissuchmaschine auf Grundlage der vom Händler mitgeteilten zwischenzeitlichen Preiserhöhung erfolgte jedoch erst um 20 Uhr. In der Zeit von 17.03 Uhr bis 20 Uhr deckte sich der tatsächlich verlangte Preis also nicht mit dem in der Vergleichsliste aufgeführten Preis. Das Angebot des Händlers nahm in der Vergleichsliste eine bessere Platzierung (nämlich als Nr. 1) ein, als berechtigt gewesen wäre. Ein Konkurrent verklagte den Händler wegen unzulässiger irreführender Werbung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Konkurrenten mit Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 123/08, Recht. Nutzer von Preisvergleichsseiten erwarteten höchstmögliche Aktualität der Listen und rechneten nicht damit, dass technische Gründe eine zeitnahe Aktualisierung verhindern könnten. Der auf dem Vergleichsportal angegebene Hinweis "Alle Angaben ohne Gewähr" werde von den Nutzern dahingehend verstanden, dass der Betreiber des Vergleichsportals seine eigene Verantwortung für Übermittlungs- oder Übertragungsfehler der Angaben ausschließen möchte. Der Hinweis führe hingegen nicht dazu, dass der Nutzer auch mit Fehlern seitens des Händlers rechne und ihn aus der Verantwortung nehme.

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