Teil 2: E-Mail-Einladungen sollten neutral gestaltet werden
Das Urteil des Amtsgerichts ist zwischenzeitlich durch einen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18.08.2009 (Az. 15 S 8/09) bestätigt worden. Aus dem Urteil kann im Umkehrschluss entnommen werden, dass E-Mail-basierte Tell-a-friend-Funktionen wie E-Mail-Einladungen zu Shopping-Clubs oder auch E-Mail-Produktempfehlungen in Online-Shops zulässig sein können, wenn die jeweiligen E-Mails keine weitere Werbung des Anbieters für sein Unternehmen oder seine Produkte enthalten und keine finanziellen Anreize für deren Versand versprochen werden.
Unser Tipp:
Bei E-Mail-Einladungen zu Shopping-Clubs und auch sonstigen E-Mail-basierten Tell-a-friend-Funktionen wie Produktempfehlungen ist Vorsicht geboten. Sie sollten in jedem Fall neutral gestaltet und nicht durch Gutscheine, Prämien oder Ähnliches incentiviert sein.
Ihr
Markus Klinger, KLEINER Rechtsanwälte in Stuttgart