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Transparente Preisangaben in Flugbuchungsportalen

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Transparente Preisangaben in Flugbuchungsportalen

Keine Nebenleistungen auf "Opt-Out“-Basis

Dr. Julia Blind, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Dr. Julia Blind, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Die Buchung von Flugreisen birgt so manches Mal Überraschungen für den Kunden. Insbesondere erhöht sich häufig der anfangs angegebene, vom Kunden als attraktiv angesehene Preis im Laufe der Buchung, zum Beispiel weil zusätzliche Gebühren berechnet werden oder weil die Buchung einer Reiseversicherung voreingestellt ist. Aber ist das überhaupt zulässig?

Da die nachträgliche Preiserhöhung manchmal gar nicht bemerkt wird, teilweise der Kunde aber auch zu bequem ist, den gesamten Buchungsvorgang bei einem anderem Portal wieder neu zu beginnen, liegt auf der Hand, dass sich das Buchungsportal durch den anfänglich niedrigeren Preis einen Vorteil gegenüber konkurrierenden Buchungsportalen verschafft.

In einem aktuell vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Rechtsstreit (Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10) ging es um die Frage, ob ein Flugbuchungsportal eine Reiseversicherung als gewünschte Zusatzleistung voreinstellen darf, die der Kunde ausdrücklich abwählen muss. Ferner war streitgegenständlich, ob im Rahmen des Buchungsvorgangs zusätzlich zum Flugpreis eine so genannte "Servicegebühr“ berechnet werden darf. Die Wettbewerbszentrale sah diese beiden Formen der Preiswerbung als wettbewerbswidrig an und verklagte das Buchungsportal auf Unterlassung.

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