Schleichwerbung auf Wikipedia
Wissensvermittlung oder Werbebotschaft?
22.11.2012 12:01 ww
Rebekka Stumpfrock, Rechtsanwältin
Wikipedia ist als Informationsquelle aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Jeder, der möchte, kann dort Beiträge erstellen oder verändern. Aber was passiert, wenn solche Beiträge nicht mehr nur der neutralen Wissensvermittlung dienen, sondern zur unauffälligen Positionierung von Werbebotschaften benutzt werden?
Einen solchen Fall hatte das OLG München zu entscheiden. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Geschäftsführer eines Unternehmens hatte Beiträge auf Wikipedia verfasst. Zum Thema "Weihrauchpräparate" beschrieb er unter der Überschrift "Rechtslage" die Schwierigkeiten beim Import der Präparate nach Deutschland. Dabei stellte er aber zwei bestimmte Präparate als in inländischen Apotheken erhältlich heraus, während er andererseits betonte, dass ein Import von Weihrauchpräparat-Arzneimitteln aus Indien ansonsten nicht möglich sei. Bei den zwei erhältlichen Präparaten handelte es sich um Erzeugnisse, die von seinem Unternehmen vertrieben wurden. Die Konkurrenten des Unternehmens nahmen das Unternehmen und den Geschäftsführer auf Unterlassung in Anspruch. Das OLG München gab ihnen Recht, da der Beitrag des Geschäftsführers als Schleichwerbung anzusehen sei.
Die Äußerung auf Wikipedia stelle eine geschäftliche Handlung dar. Durch das Hervorheben der Erhältlichkeit der eigenen Produkte und der Schwierigkeiten beim Import von anderen Produkten bezwecke der beanstandete Wikipedia-Eintrag bei objektiver Betrachtung - neben einer etwaigen allgemeinen Unterrichtung der Öffentlichkeit - jedenfalls auch, den Absatz der eigenen Präparate durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidungen der Verbraucher zu fördern. Das Handeln des Geschäftsführers muss das Unternehmen gegen sich gelten lassen.