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Riskanter Einsatz von Google Analytics

Droht ein Musterprozess gegen Nutzer?

Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin

Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin

Google bietet Websitebetreibern durch Analytics einen kostenlosen Service zur Analyse ihrer Websitebesucher. Statistisch analysiert wird unter anderem Herkunft und Verweildauer der Besucher sowie deren Aktivitäten auf der Website. Durch die Erstellung eines solchen Benutzerprofils soll beispielsweise eine Erfolgskontrolle von AdWords-Kampagnen ermöglicht werden.

Dieses Analysetool steht schon lange im Visier der Datenschützer. Sie kritisieren an dem Service die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere der IP-Adresse der Besucher. Weder werden die Besucher gefragt, ob sie mit der Erhebung und Verarbeitung einverstanden sind, noch wird ihnen eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt. Das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz setzen aber genau das voraus.

Die Lage spitzt sich aktuell zu. Websitebetreiber, die in nächster Zeit Google Analytics benutzen, setzen sich der Gefahr aus, ein empfindliches Bußgeld zahlen zu müssen oder gar von deutschen Datenschützern in einen Musterprozess gedrängt zu werden.

Google hatte auf Verhandlungen mit Datenschützern zugesagt, den Service zu anonymisieren, indem die letzten acht Bit der IP-Adresse gelöscht werden. Außerdem sollten Websitebesucher die Möglichkeit erhalten, die Übertragung ihrer Daten an Google zu unterbinden. Hierzu wollte Google Erweiterungsmodule für diverse Browser zur Verfügung stellen.

Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg Johannes Caspar kritisierte Google jedoch jüngst erneut. Es gäbe für bestimmte Browser (beispielsweise Safari und Opera) nach wie vor kein Modul zur Sperrung der Datenübertragung, so dass die Widerspruchslösung in Deutschland nicht allen Nutzern zur Verfügung stünde. Außerdem seien Fälle entdeckt worden, in denen IP-Adressen trotz Widerspruchs in voller Länge an Google übertragen worden seien.

Per Meyerdierks, Datenschutzbeauftragter von Google Deutschland, wandte gegen den Vorwurf ein, andere Datenschutzstellen in Europa hätten die Rechtmäßigkeit des Systems nach EU-Recht bereits in der ursprünglichen Version bejaht und würden das System teilweise sogar selbst benutzen. Die bereits vorgenommenen Veränderungen seien ein nicht zwingend notwendig gewesenes Entgegenkommen zugunsten der deutschen Kunden gewesen.

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Kommentare

Frank am 01.02.2011

Wer im Glashaus sitzt

Tjaja, alte Weisheiten können nach wie vor aktuell sein. Google Analytics ist in der Tat umstritten. Ein Personenbezug kann aber dann nicht hergestellt werden, wenn IP-Adressen lediglich gekürzt übermittelt werden. Insofern ist es sinnvoll, hierauf nochmals zu verweisen und den Einsatz von Analytics in Frage zu stellen. ABER: Sehr überzeugt haben kann das aber nicht, denn die Internetworld selbst nutzt diesen Dienst nach wie vor. Ein Blick in den Seitenquelltext genügt!

Markus Vollmert am 21.01.2011

Zu langsam

Da haben Google und Herr Caspar selber schon wieder die Bußgelddrohung (vorerst) ausgeräumt, es besteht also mitnichten akute Gefahr. Das war übrigens schon am 14.1. Trotzdem kommen immer noch "Experten", die versuchen, mit Angst vor Bußgeldern zu punkten.

Mike am 20.01.2011

Entwarnung für Webseitenbetreiber

Laut heute.de vom 18.1. scheint es erstmal oder zumindest für den Moment "Entwarnung für Webseitenbetreiber" zu geben:
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/3/0,3672,8193859,00.html

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