Nur globale Unternehmen dürfen das im Namen verkünden
Wann darf sich eine Firma "International" nennen?
14.10.2010 12:09 Dr. Iris Eckert
Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin
In Zeiten der Globalisierung möchten viele Unternehmen gerne am überregionalen oder internationalen Markt teilhaben. Manche Unternehmen sind jedoch von ihrer Struktur nicht darauf angelegt, an vielen Standorten präsent zu sein. Das Image eines Weltunternehmens verleihen sich die Unternehmen daher häufig durch schmückende Namen, meist unter Verwendung von englischen Begriffen. Diesem Treiben hat die Rechtsprechung nun Einhalt geboten.
In einem jüngst veröffentlichten Urteil des OLG Dresden vom 04.05.2010, Az. 14 U 46/10, ging es um einen innerhalb Deutschlands tätigen Autoglasbetrieb, der als Firmenbestandteil und Bestandteil in der Domain den Zusatz "International" benutzte. Er wurde hierauf auf Unterlassung verklagt, mit dem Argument, er würde die Verkehrskreise in die Irre führen. Er vermittle den Eindruck, ein international agierendes Unternehmen zu sein, sei jedoch tatsächlich nicht im Ausland tätig und verfüge dort auch nicht über Filialen.
Der Autoglasbetrieb verteidigte sich damit, die Internationalität beziehe sich auf sein Angebot, da er die Reparatur und den Austausch von Glasscheiben sämtlicher deutscher, aber auch europäischer und außereuropäischer Kraftfahrzeuge anbiete.
Das OLG Dresden verurteilte den Autoglasbetrieb auf Unterlassung wegen Irreführung. Der Gebrauch der Bezeichnung "International" sei irreführend, da er im Verkehr unzutreffende Vorstellungen über die geschäftlichen Verhältnisses des Unternehmens hervorrufe.
Mit den Begriff "International" assoziierten die Verkehrskreise nicht das Angebot der Reparatur ausländischer Fahrzeuge, da diese Leistung bei einem freien Autoglasbetrieb als selbstverständlich angesehen werde. Die Internationalität könne sich auch nicht daraus ergeben, dass die Mitarbeiter Fremdsprachen sprächen. Vielmehr schlösse der Verkehr von der Geschäftsbezeichnung auf eine besondere Bedeutung des Unternehmens und eine Geschäftstätigkeit im Ausland.