Neues zur Suchmaschinen-Haftung
Rechtsverletzende Snippets dürfen bleiben
06.10.2011 11:30 Dr. Julia Blind
Dr. Julia Blind, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Werden in der Suchmaschine Suchbegriffe eingegeben, erscheint eine Trefferliste, in der die Ergebnisse mit kleinen Ausschnitten aus der betreffenden Website angezeigt werden. Die Textausschnitte, auch Snippets genannt, werden von den Suchmaschinen automatisch generiert. Folge ist, dass die Textausschnitte nur selten die Kernaussage der Website wiedergeben.
Im schlimmsten Fall kann das in der Ergebnisliste angezeigte Snippet - isoliert betrachtet - eine rechtverletzende Aussage enthalten. Über die Frage, ob Google für rechtverletzende Snippets haftet, hatte kürzlich das Kammergericht Berlin (KG) zu entscheiden.
Bastian Sick, ein bekannter Autor, war bei Eingabe seines Namens in die Suchmaschine von Google auf einen Artikel in der WELT gestoßen, der in der Trefferliste mit „Showbusiness: Eklat - Bastian Sick tritt unter Buhrufen ab…“ erschien. Es entstand dadurch der Eindruck, Bastian Sick sei bei einem Live-Auftritt wegen einer schlechten Performance ausgepfiffen worden. Dies war jedoch nicht der Fall gewesen.
Der dem Treffer zugrunde liegende Artikel der WELT war vielmehr eine Satire, was beim Lesen des vollständigen Artikels auch offensichtlich war. Durch vorstehenden Snippet fühlte sich Bastian Sick dennoch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen Google, um die sofortige Löschung des Textausschnitts zu erreichen.