Missbrauch der Vertretungsmacht
Gericht schützt Unternehmen vor Geschäftsführern
22.07.2010 12:05 Dr. Iris Eckert
Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin
Geschäftsführern steht in der Regel ein großer Handlungsspielraum zur Verfügung, in welchem sie selbständig über die Belange des Unternehmens entscheiden können. Den Inhabern des Unternehmens bleibt oft nicht viel mehr übrig, als den Geschäftsführern zu vertrauen. Was können sie jedoch machen, wenn der Geschäftsführer seine Macht missbraucht.
Die Unternehmensinhaber sind nicht völlig schutzlos gestellt, sondern finden durch Gesetz und Rechtsprechung in solchen Fällen eine Absicherung, in denen der Geschäftsführer beispielsweise seine Vertretungsmacht zum Nachteil des Unternehmens ersichtlich missbraucht.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte mit Urteil vom 06.05.2010 – 6 U 201/09 – über die Frage zu entscheiden, ob die Veräußerung der Rechte an einer Marke durch den Geschäftsführer der Klägerin an die Beklagte wirksam war. Klägerin und Beklagte hatten viele Jahre kooperativ Fachmessen unter Verwendung einer bedeutenden, werthaltigen Marke veranstaltet.
Die Marke stand gemäß den Kooperationsverträgen beiden Parteien gemeinsam zu. Der Geschäftsführer der Klägerin gab die Rechte der Klägerin an der Marke jedoch zugunsten der Beklagten auf, ohne von der Beklagten einen Gegenwert zu verlangen. In den Folgejahren begehrte die Beklagte sodann von der Klägerin Lizenzgebühren in Höhe von insgesamt 118.800 Euro für die weitere Verwendung der Marke.
Das OLG Frankfurt bestätigte das erstinstanzliche Urteil, wonach die unentgeltliche Veräußerung der Rechte an der Marke eine rechtsmissbräuchliche Übertretung der Vertretungsmacht darstellte.