Markenverletzung durch Adwords-Werbung
Verletzung der Herkunftsfunktion der Marke
03.03.2011 11:05 Dr. Iris Eckert
Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin
Die Schaltung von Adwords-Werbung bei Google wird für Internethändler immer mehr zur Selbstverständlichkeit. Dies führt jedoch nicht selten zu Gerichtsverfahren, in denen darüber entschieden werden muss, ob die Hinterlegung bestimmter Keywords Markenrechte anderer verletzt.
Gut daran ist - zumindest aus rechtlicher Sicht -, dass durch jede neue Entscheidung eines Gerichts eine weitere Konkretisierung der rechtlichen Grenzen der Adwords-Werbung erfolgt. Insofern lohnt sich auch ein Blick in den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 21.12.2010, Az. 20 W 136/10.
Die Antragstellerin (AS) in diesem Verfahren vertrieb Ferienwohnrechte für diverse Urlaubsresorts in Form von sogenannten "Ha."-Aktien. Hierzu hatte sie auch verschiedene Handelsvertreter eingesetzt. Den Begriff "Ha." hatte sie als Marke geschützt. Die Antragsgegnerin (AG) verkaufte und vermittelte ebenfalls "Ha."-Aktien, allerdings ohne von der AS dazu beauftragt worden zu sein. Vielmehr handelte sie unabhängig von der AS mit gebrauchten "Ha."-Aktien.
Für ihre Google-Adwords-Anzeige buchte die AG den Begriff "Ha." als Keyword, wodurch bei Eingabe des Schlüsselworts in die Suchmaschine die Werbeanzeige der AG erschien. Die Werbung enthielt unter anderem den Begriff "Ha." und die Information "aus zweiter Hand“. Die AS war der Ansicht, die Verwendung des Begriffs "Ha.“ als Keyword durch die AG verletze ihre Markenrechte. Das OLG Düsseldorf gab ihr Recht.