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Kostenlose Browserspiele als Auslaufmodell?

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Kostenlose Browserspiele als Auslaufmodell?

Vorgeschaltete Werbung ist belästigend

Dr. Julia Blind, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Dr. Julia Blind, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Zahlreiche Browserspiele, also Spiele, die nicht auf dem eigenen Computer installiert werden müssen, sondern direkt im Internetbrowser gespielt werden, sind im Internet zu finden. Die Herstellung solcher Spiele ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Wie bei anderen kostenlosen Internetangeboten werden sie daher als Werbeträger genutzt, um die Herstellungskosten wiedereinzuspielen.

Inwieweit dieses Geschäftsmodell in Deutschland rechtlich zulässig ist, hatte das Landgericht Berlin auf Antrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zu entscheiden.

Streitgegenständlich war eine Webseite, auf der Browserspiele in verschiedenen Kategorien, wie z.B. Action oder Geschicklichkeit, angeboten wurden. Die Spiele waren für die Nutzer kostenlos und wurden ausschließlich durch Werbung finanziert, die auf der Seite an mehreren Stellen in Form von Werbebannern, Anzeigenblöcken oder sogenannten Interstitials eingeblendet wurde. Die Werbefenster waren mit den Webseiten deren Anbieter verlinkt. Sämtliche Werbebanner waren an der Seite mit einem um 90 Grad gedrehten Schriftzug "WERBUNG" gekennzeichnet. Die Interstitials konnten nur teilweise nach fünf Sekunden durch das Klicken eines Buttons "Klicke hier um sofort zu spielen" übersprungen werden. Teilweise musste der Nutzer bis zu 20 Sekunden warten, bis die Anzeige verschwand.

Das Landgericht (LG) Berlin sah in seinem Urteil vom 14.09.2010, Az. 103 O 43/10 zwei Ansatzpunkte für einen Wettbewerbsverstoß. Die Richter erkannten einen Verstoß gegen das sich aus § 4 Nr. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergebende Trennungsgebot zwischen Werbung und Inhalt. Der Werbecharakter sei nicht ausreichend erkennbar, zumal 60% der Nutzer unter 18 Jahren seien. Kinder neigten dazu, Dinge anzuklicken anstelle sie vollständig zu lesen, insbesondere wenn die auffällig gestalteten und animierten Werbebanner sie vermuten lassen, es handele sich um eine weitere interaktive Spielmöglichkeit. Der um 90 Grad gedrehte Hinweis "WERBUNG" in weißer Schrift auf braunem Hintergrund wurde als zu unauffällig angesehen.

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