Importware ist nicht "Made in Germany" - auch bei Endbearbeitung in Deutschland
Importware ist nicht "Made in Germany" - auch bei Endbearbeitung in Deutschland
Irreführende Werbung
19.05.2011 11:01 Dr. Julia Blind
Dr. Julia Blind, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Die Bewerbung eines Produkts als "produziert in Deutschland" oder "Made in Germany" ist sehr beliebt, denn deutsche Produkte genießen in Deutschland und im Ausland einen guten Ruf, insbesondere was ihre Qualität anbelangt.
Obwohl die von den Engländern und Amerikanern eingeführte Pflichtkennzeichnung "Made in Germany" anfangs dazu gedacht war, die Waren der Kriegsgegner zu erkennen und boykottieren zu können, hat sich diese Kennzeichnung zu einem besonderen Qualitätszeichen entwickelt.
Eine gesetzliche Regelung, welche Produkte als "produziert in Deutschland" oder "Made in Germany" gekennzeichnet werden dürfen oder müssen, gibt es nicht. Der Maßstab ist das allgemeine Verbot irreführender Werbung und Kennzeichnung. So obliegt die Entscheidung, ob eine solche Kennzeichnung im Einzelfall bei den Kunden eine Fehlvorstellung hervorrufen kann, den Gerichten, wie z.B. erst jüngst dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
Der Wettbewerbszentrale war die Werbeangabe "produziert in Deutschland" auf der Außenverpackung eines Bestecksets aufgefallen. Auf dem Produkteinleger wurde das Besteckset als "Made in Germany" beschrieben. Die Messer des Bestecksets wurden jedoch in China als Rohmesser hergestellt, dort auf in Deutschland hergestellten Maschinen geschmiedet, geschnitten, gehärtet und geschliffen und sodann in Deutschland mehrfach poliert.
Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 05.04.2011, Az. I-20 U 110/10) sah in den beiden Werbeaussagen einen unzulässigen geografischen Herkunftshinweis und demnach eine irreführende Werbung. Als "produziert in Deutschland" dürfe nur Ware gekennzeichnet werden, die maßgeblich in Deutschland hergestellt und deren wertbestimmende Eigenschaften aus deutscher Produktion stammen. Vorliegend seien die in China stattfindenden Arbeitsschritte jedoch so wesentlich, dass die Kunden die Nachbehandlung in Deutschland nicht mehr als Produktion der Messer verstehen. Zudem begründe die besondere Herausstellung des Herkunftslandes bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Erwartung, sämtliche Teile des beworbenen Bestecks seien in Deutschland hergestellt. Die Herkunft werde gerade als einziges Unterscheidungsmerkmal zu anderen Produkten herausgestellt.