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Haftung für negative Bewertungen

Portalbetreiber trifft keine Vorabprüfungspflicht

Dr. Julia Blind, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Dr. Julia Blind, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Die Frage der Haftung von Portalbetreibern für Beiträge Dritter, sogenannten "User generated Content", beschäftigt nach wie vor die Gerichte. Und das, obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) in den Entscheidungen "Jugendgefährdende Medien bei eBay" (Urteil vom 12. Juli 2007, Az. I ZR 18/04) und "Kinderhochstühle im Internet" (Urteil vom 22.07.2010, Az. I ZR 139/08) die Weichen bereits gestellt hat.

So hatte das Kammergericht (KG) Berlin erst kürzlich zu entscheiden, ob der Betreiber eines Internet-Hotelbewertungsportals haftet, wenn dort die anonym eingesandte Bewertung eines Berliner Hostels veröffentlich wird, in der mit der Überschrift „Für 37,50 € pro Nacht und Kopf gab‘s Wanzen“ u.a. bemängelt wurde, dass die Zimmer bzw. Betten mit Wanzen befallen waren, eine Mitarbeiterin des Hostels behauptet habe, dass dies schon mal vorkomme, und die verseuchten Zimmer erst auf mehrmalige telefonische Nachfrage geschlossen worden seien.

Auf der vom BGH vorgegebenen Linie verneinte das KG (Beschluss vom 15.07.2011, Az. 5 U 193/10) eine Haftung des Portalbetreibers. Das KG kam insbesondere zu dem Ergebnis, dass eine Vorabprüfung jeder Beurteilung, bevor diese online gestellt werde, unzumutbar sei. Nicht bestätigt, sondern offen gelassen, hat das KG die Auffassung des Landgerichts, dass sich die Unzumutbarkeit eines Vorabprüfungsverfahrens daraus ergebe, dass Internetnutzer durch eine solche Vorprüfung davon abgehalten werden könnten, Bewertungen abzugeben. Die Unzumutbarkeit ergibt sich nach der Auffassung des KG vielmehr aus dem erheblichen wirtschaftlichen Aufwand, der mit weitreichenden Prüfungspflichten verbunden sei. Auch müsse das Interesse der Internetnutzer an spontanen und authentischen Bewertungen berücksichtigt werden. Eine Vorabprüfung sei auch nicht im Hinblick auf die Gefahren geboten, die durch ein Bewertungsportal mit der Möglichkeit, sich anonym zu äußern, entstünden.

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