Teil 2: Fotos als "embedded links" sind Website-Bestandteile
Der Betreiber der Personen-Suchmaschine konnte sich ferner nicht darauf berufen, die beiden Fotos gar nicht selbst auf seinem Webserver gespeichert und veröffentlicht, sondern lediglich in zulässiger Weise verlinkt zu haben.
Das Landgericht Köln stufte die im Wege von „embedded links“ in die Personen-Suchmaschine einbezogenen Fotos als Bestandteile der Website ein, für die der Betreiber der Personen-Suchmaschine wie für eigene Inhalte voll verantwortlich sei.
Für den Nutzer der Personen-Suchmaschine, auf dessen Sichtweise es ankomme, sei nicht ersichtlich, dass die Fotos auf anderen Webservern gespeichert seien. Im Unterschied zu Fotos, die durch reine Hyperlinks verknüpft seien, würden die Fotos unmittelbar auf der Personen-Suchmaschinen-Website angezeigt.
Unser Tipp:
Personen-Suchmaschinen sind ein heikles Geschäftsmodell. Nicht nur die Übernahme von Fotos von fremden Websites, sondern auch die ohne Einwilligung der Betroffenen vorgenommene Aggregierung aller möglichen sonstigen personenbezogenen Daten erweisen sich als rechtlich problematisch.
Ihr
Markus Klinger, KLEINER Rechtsanwälte in Stuttgart
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