Fotos in Personen-Suchmaschinen sind problematisch
12.11.2009 10:55 Dr. Markus Klinger
Dr. Markus Klinger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Personen-Suchmaschinen, die im Internet verfügbare Informationen wie Kontaktdaten, Telefonbucheinträge, Bilder, Bücher und Social-Network-Profile zu einzelnen Personen beziehungsweise Namen zusammentragen, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Es ist kaum verwunderlich, dass Personen-Suchmaschinen von etlichen Internetnutzern und Datenschützern äußerst kritisch betrachtet werden.
Das Landgericht Köln hat sich in einer Entscheidung vom 17.06.2009 (Az. 28 O 662/08) nun erstmals näher mit Personen-Suchmaschinen befasst. Ein Zeitungsredakteur hatte gegen den Betreiber einer Personen-Suchmaschine geklagt, weil diese zwei Fotos von ihm ohne sein Einverständnis als sogenannte „embedded links“ von anderen Websites übernommen hatte.
Das Landgericht Köln gab dem Zeitungsredakteur prinzipiell Recht. Die Veröffentlichung der Fotos in der Personen-Suchmaschine verletze grundsätzlich das Recht des Zeitungsredakteurs am eigenen Bild, weil dieser in die dortige Veröffentlichung nicht eingewilligt habe. Eine ausdrückliche Einwilligung gegenüber der Personen-Suchmaschine hatte der Zeitungsredakteur nicht erklärt.
Nach Auffassung des Landgerichts Köln kann aus dem Einstellen der Fotos auf anderen Websites und Onlineplattformen wie der Website des Arbeitgebers oder Facebook auch nicht automatisch eine stillschweigende Einwilligung zur Veröffentlichung in Personen-Suchmaschinen abgleitet werden. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Während das Landgericht Köln bei dem auf der Website des Arbeitgebers des Zeitungsredakteurs eingestellten Foto eine stillschweigende Einwilligung in eine weitergehende Veröffentlichung klar ablehnte, tendierte es bei dem im öffentlichen Nutzerprofil des Zeitungsredakteurs auf Facebook eingestellten Foto zur Annahme einer stillschweigenden Einwilligung zur Veröffentlichung in Personen-Suchmaschinen.