Exklusives Recht am Unternehmensnamen
Es gelten die älteren Rechte
28.10.2010 12:09 Dr. Iris Eckert
Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin
Gibt ein Unternehmer seinem Unternehmen einen Namen und tritt er mit seinem Unternehmen im Wirtschaftsverkehr auf, so erlangt er in der Regel an dieser geschäftlichen Bezeichnung automatisch ein Kennzeichenrecht im Sinne des Markengesetzes.
Gibt ein Unternehmer seinem Unternehmen einen Namen und tritt er mit seinem Unternehmen im Wirtschaftsverkehr auf, so erlangt er in der Regel an dieser geschäftlichen Bezeichnung automatisch ein Kennzeichenrecht im Sinne des Markengesetzes.
Ein solches Kennzeichenrecht versetzt den Unternehmer in die exklusive Position, als einziger diesen Namen im geschäftlichen Verkehr für die Waren und Dienstleistungen, die er anbietet, und in dem Gebiet, in dem er tätig ist, benutzen zu dürfen. Benutzt ein Konkurrent dieselbe oder eine verwechslungsfähig ähnliche Bezeichnung, kann der Unternehmer ihm die Benutzung verbieten.
Steht das Kennzeichenrecht jedoch dem Konkurrenten zu und verbietet dieser die Benutzung der geschäftlichen Bezeichnung, muss der Unternehmer sein Unternehmen gegebenenfalls umbenennen.
Streiten sich zwei Unternehmen darüber, wem das Kennzeichenrecht an einer geschäftlichen Bezeichnung zusteht, so greift das sogenannte „Prioritätsprinzip“ nach Paragraph 6 Markengesetz, wonach das Kennzeichenrecht demjenigen zusteht, der die geschäftliche Bezeichnung zuerst für seinen Geschäftsbetrieb in dem konkreten Gebiet in Benutzung hatte.
In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Az. 6 U 89/09, stritten sich zwei Unternehmen genau über diese Frage. Das Unternehmen A trug vor, es sei unter dem Namen, um den sich die beiden Unternehmen stritten, im April 2001 gegründet und im Mai 2001 in das Handelsregister eingetragen worden. Das Unternehmen B machte demgegenüber geltend, es sei zwar erst im September 2002 gegründet worden, habe die geschäftliche Bezeichnung aber in Form einer Internet-Domain von einem anderen Unternehmen übernommen. Die Internet-Domain sei bereits im Januar 2001 registriert worden. Sie habe daher die älteren Rechte an dem Namen.