Teil 2: Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist
Die Anwaltskosten des zu Unrecht Abgemahnten müssten ausschließlich dann ersetzt werden, wenn dem Abmahnenden bewusst war, dass die Abmahnung nicht berechtigt ist. Das sei indes noch nicht der Fall, wenn die Abmahnung vor einem berechtigten Verdachtshintergrund ausgesprochen werde. Ein solcher bestehe auch dann, wenn für den Abmahnenden andere Möglichkeiten als eine Abmahnung zur Klärung des Sachverhalts bestanden hätten. Beeinträchtigungen durch unberechtigte Abmahnungen seien im Hinblick auf die in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte Meinungsfreiheit grundsätzlich hinzunehmen.
Unser Tipp:
Auch wenn mit diesem Urteil des Landgerichts Stuttgart zu befürchten steht, dass noch häufiger unberechtigte Abmahnungen versandt werden, sollten Unternehmen auf Abmahnungen innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist reagieren. Ansonsten riskieren sie die Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Um die Berechtigung einer Abmahnung zu prüfen, empfiehlt es sich ferner, fachkundigen Rat einzuholen, selbst wenn die entstehenden Anwaltskosten nicht immer ersetzt werden.
Ihr
Markus Klinger, KLEINER Rechtsanwälte in Stuttgart