BGH erklärt Rabattverlängerung für unzulässig
Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten, hatte das OLG Hamm die Revision zugelassen. Die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) fand nun vor wenigen Tagen statt. Der BGH sieht in der Verlängerung einer befristeten Rabattaktion eine Irreführung. Das Urteil des OLG Hamm hat somit keinen Bestand.
Unser Tipp:
Die Befristung von Rabattaktionen ist sinnvoll, um nicht dauerhaft das beworbene Produkt zu den Sonderkonditionen verkaufen zu müssen. Es sollte sich aber gleich zu Beginn sorgfältig überlegt werden, welcher Zeitraum letztlich Gültigkeit haben soll. Eine nachträgliche Verlängerung einer bereits ausgelobten befristeten Rabattaktion ist nicht (mehr) zulässig. Sobald das Urteil des BGH allgemein bekannt wird, ist damit zu rechnen, dass das nachträgliche Verlängern von Rabattaktionszeiträumen eine Abmahnwelle nach sich ziehen wird. Stellen Sie sich daher rechtzeitig darauf ein.
Ihre
Julia Blind