Anspruch auf Löschung von negativen Bewertungen bei eBay?
03.12.2009 11:46 Dr. Julia Blind
Dr. Julia Blind, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Bei eBay kommt den Bewertungen der Verkäufer eine zentrale Rolle bei der Entscheidung zu, ob ein eingestelltes Angebot auf Interesse stößt oder nicht. Gerade für Verkäufer, die in größerem Umfang Waren bei eBay verkaufen, sind negative Bewertungen für das Geschäft sehr abträglich. Die Frage, die daher immer wieder aufkommt ist, was der Betroffene gegen negative Bewertungen unternehmen kann.
In aller Regel wird der Betroffene keinen Erfolg haben, wenn er eBay zur Löschung der Bewertung auffordert. Zwar postuliert eBay in seinen Grundsätzen zum Bewertungssystem, dass die Bewertungen wahr, fair und sachlich sein sollen. Doch sieht sich eBay nur dann zur Löschung einer Bewertung veranlasst, wenn ein Missbrauch ihres Bewertungssystems vorliegt, zum Beispiel weil die Bewertung vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthält.
Kann der bewertete Verkäufer keine Löschung der Bewertung bei eBay erreichen, kommt eine gerichtliche Durchsetzung in Betracht. Aber auch bei den Gerichten wird einem solchen Löschungsanspruch nur in Ausnahmefällen stattgegeben. Denn auch für Bewertungen bei eBay gilt die Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz), die erst bei der Verbreitung unwahrer Tatsachen oder unzulässiger Schmähkritik ihre Grenzen findet.
In einem Urteil vom 06.10.2009 (Az. 28 S 4/09) hatte das Landgericht Köln über die negative Bewertung eines Verkäufers „nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten – frech & dreist!!!“ zu entscheiden. Das Gericht sah in der Bewertung, die sich aus einer Tatsachenbehauptung und subjektiven Wertungen zusammensetzt, keine Rechtsverletzung. So sei die Tatsachenbehauptung „Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten“ zum Zeitpunkt der Abgabe wahr gewesen und die Äußerungen „nie, nie, nie wieder!“ sowie „frech & dreist!!!“ überschritten nicht die Grenze zur Schmähkritik.