Werbung in Preissuchmaschinen
Abmahngefahr bei Preiserhöhungen
16.03.2010 10:19 Ulrich Hafenbradl
Ulrich Hafenbradl, Gründer von Trusted Shops und E-Commerce-Experte
Die Werbung in Preissuchmaschinen ist für viele Shopbetreiber sehr attraktiv, da man sich dort mit einfachen Mitteln mit anderen Händlern vergleichen kann. Dem Verbraucher ermöglicht man so, zumindest den niedrigsten Preis zu ermitteln. Aber was geschieht eigentlich, wenn man - aus welchem Grund auch immer - den Preis für eines seiner Produkte anheben muss?
Der BGH entschied am 11.03.2010, dass der Verbraucher eine "höchstmögliche Aktualität" erwarte. Der Händler sei in der Pflicht, Preise in seinem Shop erst zu erhöhen, wenn diese auch in der Preissuchmaschine angezeigt werden.
Preiserhöhung nicht abgebildet
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der beklagte Händler den Preis einer Espressomaschine von 550 Euro auf 587 Euro angehoben. Diese Änderung meldete der Händler auch an die Preissuchmaschine, in welcher er gelistet war. Diese aktualisierte den Preis jedoch erst 20 Stunden nach dieser Meldung.
Darin sah ein Mitbewerber eine Wettbewerbsverletzung. Das LG Berlin wies die Klage in erster Instanz ab. Das Kammergericht folgte jedoch dem Kläger.
Revision beim BGH
Der BGH wies die Revision gegen das Urteil des Kammergerichts zurück und entschied: "Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität."
Ralf am 16.03.2010
vielleicht sollte man den Senat
Vielleicht sollte man einen solchen Senat einmal gerichtlich zwingen, sich mit der Materie wirklich auseinanderzusetzen.
Dann kann er mir ja vielleicht auch einmal erklären, wie man des technisch umsetzt.
Ich finde es für deutsche Gerichte schon ziemlich peinlich, das Entscheidungen von Laien getroffen werden.
Traurig, traurig, traurig :-(
Nur mal zum Nachdenken für den "hohen Senat":
Ein Online-Händler handelt mit mehr als 20.000 Produkten, oder noch mehr. Er betreibt für diese Produkte Werbung in mehr als 50 Produktsuchmachinen/Preisvergleichern. Jetzt möchte er bei 100 Produkten den Preis anpassen, weil er einen Fehler festgestellt hat. Wie ändert er den Preis beim Preisvergleicher, wenn er ihn in seiner eigentlichen Datenbank im Vorfeld nicht ändern kann. Falls er diese Hürde doch genommen hat, wie prüft er jetzt, ob auch wirklich auf allen 50 Seiten, seine 100 Artikel geändert wurden?
Ich würde mich für eine solche Entscheidung schämen - aber es hat ja niemand behauptet, das Richter intelligent entscheiden müssen.