Neues Widerrufs- und Rückgaberecht
Gesetzliche Neureglung schafft Rechtssicherheit
25.05.2010 10:30 Ulrich Hafenbradl
Ulrich Hafenbradl, Gründer von Trusted Shops und E-Commerce-Experte
Am 03.08.2009 wurde ein Gesetz verkündet, mit welchem die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht neu geordnet werden. Diese Neuordnung tritt zum 11.06.2010 in Kraft. Dadurch ändern sich für Onlinehändler vier wesentliche Punkte.
Eine der Änderungen ist die Aufnahme der Musterwiderrufs- und der Musterrückgabebelehrung in das EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche). Die Muster werden also aus der BGB-InfoV entfernt und erhalten endlich den Rang eines formellen Gesetzes. Somit können sie nicht mehr von den Gerichten für unwirksam erklärt werden.
Außerdem wird explizit ins Gesetz (Paragraph 360 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB) geschrieben, dass derjenige, der die Muster verwendet, die gesetzlichen Anforderungen an eine korrekte Belehrung erfüllt. Somit erhält der Händler, der die Musterbelehrung verwendet, erstmals wirkliche Rechtssicherheit.
Alle Shopbetreiber, die ihre Produkte auch über eBay oder ähnliche Plattformen vertreiben, können ebenfalls aufatmen. Wenn man sich an die Voraussetzungen hält, kann man in seinem Shop und bei eBay die gleiche Widerrufsbelehrung verwenden, denn die Fristen werden per Gesetz angeglichen.
Bisher betrug die Widerrufsfrist bei eBay einen Monat. Grund dafür war, dass nur eine zweiwöchige Frist galt, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform belehrt wurde, was bei eBay nicht möglich war.
Jetzt wird speziell für den Fernabsatz eine Sondervorschrift geschaffen, welche besagt, dass eine "unverzüglich nach Vertragsschluss" in Textform übermittelte Belehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich steht, wenn der Händler den Verbraucher zuvor im Onlineshop oder auf der Angebotsseite klar und verständlich unterrichtet hat.